Eines von vielen Geschäftsmodellen im E-Commerce ist Dropshipping. Dabei werden Aufträge eines Kunden an einen Drittanbieter weitergeleitet, der das Produkt zur Verfügung stellt bzw. verkauft. Dieser Lieferant übernimmt nach Eingang der Bestellung die Verpackung und den Versand an den Kunden. Es gibt dafür eine Vielzahl an Dropshipping-Anbietern, die über ein ganz unterschiedliches Sortiment verfügen. Der eigene Online-Shop dient also nur der Annahme der Bestellung, die dann an den zuvor ausgewählten Dropshipping-Lieferanten weitergeleitet wird.
Dropshipping wird auch als Direkthandel oder Streckengeschäft bezeichnet. Die Aufgaben für Online-Händler liegen damit eher in der Shopgestaltung, dem Marketing, der Akquise von Kunden und auch in der Kundenbetreuung. Um Dropshipping rechtssicher betreiben zu können, müssen die geltenden Gesetze für Gewerbetreibende eingehalten werden.
Der Dropshipping-Prozess hat sowohl für den Händler, als auch für die Kunden gewisse Vor- und Nachteile. Zum Beispiel ist der Online-Händler nach dem Verkaufsprozess praktisch außen vor. Sollte es Probleme mit der Lieferung geben, kann er diesbezüglich nur Informationen austauschen, ohne eingreifen zu können. Außerdem ist keine eigenständige Qualitätskontrolle möglich, da die Produkte nicht von einem eigenen Lager aus versendet werden.
Auch sind Lieferprobleme möglich, zum Beispiel sehr lange Wartezeiten oder sogar Nichtlieferung. Die Beschwerden über beschädigte Produkte oder Probleme mit der Lieferung landen letztlich aber trotzdem beim Online-Händler.
Für Kunden können Zusatzkosten entstehen, zum Beispiel beim Zoll für Waren aus einem Nicht-EU-Land. Bei qualitativ minderwertigen Produkten ist es denkbar, dass Kunden die Produkte retournieren möchten. Das kann, je nach Zielland, richtig teuer werden.
Dropshipping hat aber natürlich auch Vorteile für Online-Händler. Sie müssen kein eigenes Produkt kreieren, sondern können aus einer Vielzahl von Produkten die auswählen, die sie vertreiben möchten. Die bestellte Ware wird dann direkt vom Großhändler oder Hersteller an den Kunden geschickt, sodass keine zusätzlichen Kosten für Lagerung und Versand entstehen.
Nach § 433 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Verkäufer dazu verpflichtet, dem Käufer die Sache ohne Sach- oder Rechtsmängel zu verschaffen. Das bedeutet, der Online-Händler ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des geschlossenen Kaufvertrags und die damit vereinbarte bzw. vorausgesetzte Beschaffenheit des Produkts.
Erhält der Kunde also mangelhafte Ware oder werden die Produkte nicht in den genannten Fristen geliefert, kann er sich nur an den Händler als seinen Vertragspartner wenden. Gemäß § 278 BGB haftet der Online-Händler für Verschulden des Lieferanten dem Kunden gegenüber. Der Dropshipping-Anbieter gilt damit nur als ein sogenannter Erfüllungsgehilfe des Online-Händlers.
Der Online-Händler hat möglicherweise Regressansprüche gegenüber seinem Dropshipping-Partner, sodass er ihn nachträglich zur Verantwortung ziehen kann. Das hängt aber auch von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Händler und Dropshipping-Lieferant ab.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten muss immer eine einschlägige Grundlage bestehen. Entweder sind die Daten für die Vertragserfüllung notwendig oder der Verarbeitung wurde durch den Betroffenen wirksam zugestimmt, z. B. die Aufnahme der E-Mail-Adresse zum Zwecke der Information über den Lieferstatus.
Über die verschiedenen Verarbeitungsvorgänge muss der Händler in einer Datenschutzerklärung informieren. Wegen Art. 13 DSGVO führt für Online-Händler daran kaum ein Weg vorbei.
Bei einem Dropshipping-Business sind weitere rechtliche Aspekte zu beachten, zum Beispiel das Verpackungsgesetz. Durch das Verpackungsgesetz muss eine Registrierung bei der zuständigen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erfolgen und ggf. das Verpackungsmaterial bei einem dualen System lizenziert werden. Damit wird sichergestellt, dass die an den Endverbraucher abgegebene Verpackung ordnungsgemäß verwertet wird.
In Fällen ohne Auslandsbezug ist nach Auffassung der ZSVR zumeist der Dropshipping-Anbieter der Verpflichtete. Werden Waren aber importiert, muss die Lage individuell beurteilt werden. Die verpackungsrechtlichen Pflichten sind in jedem EU-Mitgliedstaat einzeln zu erfüllen. Gemäß § 9 Abs. 5 Satz 2 VerpackG besteht für Dropshipping-Händler bei fehlender Registrierung ein Vertriebsverbot in Deutschland. Ware in nicht registrierten Verpackungen darf nicht verkauft werden.
Verbrauchern stehen bestimmte Rechte gegenüber Online-Händlern zu, völlig unabhängig davon, ob diese auf Dropshipping setzen oder nicht. Es gilt beispielsweise das europaweite Widerrufsrecht, wodurch Kunden die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können müssen, auch ohne Angabe weiterer Gründe. Praktisch wie rechtlich komplex kann die Frage nach der Rücksendung der Artikel im Rahmen des Widerrufs sein. Soll diese nicht an die Adresse des Händlers selbst erfolgen, müssen dafür jedenfalls besondere Vorkehrungen getroffen werden.
Außerdem steht Käufern europaweit eine zweijährige Gewährleistung zu, sodass sie in dieser Zeit eine Reparatur oder einen Umtausch verlangen können. Die Beweislast liegt dabei innerhalb des ersten Jahres beim Verkäufer. Dieser muss im Zweifel beweisen können, dass der Schaden noch nicht bei Warenübergabe bestand.