Versandkosten inklusive Mehrwertsteuer

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 13.06.2013

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass auch die Versandkosten ebenso wie die Warenlieferung selbst mit Umsatzsteuer zu belegen und die in diesem Zusammenhang vereinnahmte Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen ist. Mitunter wird die Ausfassung vertreten, dass aufgrund der Steuerbefreiung einzelner Transportleistungen unter anderem der Deutschen Post auch die Weiterberechnung der Versandkosten steuerfrei ist. Dies ist unzutreffend.

 Der Versand ist eine Nebenleistung des Onlinehändlers und teilt umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung (Verkauf der Waren). Die Versandkosten sind damit kein Durchlaufposten. Bitte achten Sie insofern auf die korrekte Versteuerung auch der Versandkosten, selbst wenn Ihnen diese von der Deutschen Post steuerbefreit berechnet werden.

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