17. Juli 2013 – BGH verhandelt Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen

Veröffentlicht: 17.07.2013 | Geschrieben von: Katja Naumann | Letzte Aktualisierung: 16.07.2013

Online-Auktionshäuser im Fokus: Steht Auvito vor dem Aus? Wie erfolgreich war das letzte Quartal für eBay? Außerdem verhandelt der Bundesgerichtshof in der Frage, ob der Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen gegen das Urheberrecht verstößt.

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Zum ersten, zum zweiten, vorbei – seit geraumer Zeit kursieren Gerüchte, nach welchen Unister seinen Online-Marktplatz Auvito einstellen will. Verschiedenen Quellen zufolge sollte das 2006 gestartete Internet-Auktionshaus bereits am vergangenen Sonntag vom Netz genommen werden. Der Branchenriese eBay hat damit erneut einen Konkurrenten weniger.

EBay selbst braucht sich wohl keine Sorgen zu machen – scheint die Beliebtheit des Marktplatzes doch ungebrochen. Genaueres über den Erfolg von eBay in den vergangenen Monaten dürften die Quartalszahlen für das zweite Quartal 2013 verraten, die heute veröffentlicht werden.

BGH zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen

Am heutigen Tag der Gerechtigkeit verhandelt der Bundesgerichtshof voraussichtlich in der Frage, ob der Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen gegen das Urheberrecht verstößt. Klägerin ist Oracle, die Herstellerfirma von Computersoftware, die von Kunden auf der Internetseite heruntergeladen werden kann. In den Lizenzverträgen ist die Abtretung der Nutzungsrechte dabei ausgeschlossen. Die Beklagte handelte mit gebrauchten Lizenzen für die Programme der Klägerin.

Die Käufer haben die entsprechende Software nach dem Kauf der gebrauchten Lizenz von der Internetseite der Klägerin auf einen Datenträger geladen. Die Klägerin sah darin eine Vervielfältigung der Programme und damit einen Verstoß gegen das Urheberrecht und klagte auf Unterlassung, wobei der Klage in erster und zweiter Instanz stattgegeben wurde. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Revision der Beklagten vor dem BGH. Deutschlands oberste Richter hatten das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Heute soll der Fall von Deutschlands obersten Richtern abschließend verhandelt werden.

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