18. September 2013 – dmexco startet in Köln und Apple veröffentlicht iOS7

Veröffentlicht: 18.09.2013 | Geschrieben von: Anja Günther | Letzte Aktualisierung: 18.09.2013

In Köln startet die dmexco, Apple veröffentlich sein neues Betriebssystem iOS7 und der Bundesgerichtshof verkündet voraussichtlich das Urteil im Fall von unerlaubten gewerbs- und bandenmäßigem Inverkehrbringens von falsch deklarierten Arzneimitteln.

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Viele Online-Händler und Online-Marketing-Experten haben sich den heutigen Tag dick im Kalender angestrichen. Heute öffnet in Köln die Digital Marketing Exposition & Conference – kurz: dmexco – ihre Tore. Unter dem Motto „Turning Visions into Reality“ stellen sich rund 720 Aussteller aus aller Welt auf der Expo mit Neuheiten vor. Unter anderem wird mit Spannung der Beta-Release des neuen Wirecard-Payment-Portals “payplugger” erwartet. Der payplugger soll laut Wirecard als transparenter Produkt- und Preiskonfigurator überzeugen, inklusive eines einfachen Sign-Up-Prozesses. Nach erfolgreichem Online-Vertragsabschluss kann der Shopbetreiber bereits binnen 48 Stunden über seinen Webshop Zahlungen entgegen nehmen. Zum Launch startet der payplugger mit knapp zwanzig Zahlmethoden. Der gesamte Anmeldeprozess erfolgt online – über jedes Endgerät und ganz ohne Medienbruch. Mehr Informationen hierzu gibt es am Messestand von Wirecard B051-B053 in Halle 7.1.

Heute veröffentlicht Apple iOS7, und damit die neueste Version des weltgrößten mobilen Betriebssystems. Insgesamt gibt es umfangreiche Neuerungen – allen voran das zum Fingerabdruck-Sensor passende biometrische Nutzer-Erkennungssystem „Touch-ID“. Außerdem wird iOS7 ein 64Bit-Betriebssystem. Zusammen mit dem neuen Prozessor soll damit vor allem die Grafik doppelt so schnell laufen.

Darüber hinaus verkündet heute der Bundesgerichtshof voraussichtlich das Urteil in einem Fall von unerlaubten gewerbs- und bandenmäßigem Inverkehrbringens von falsch deklarierten Arzneimitteln in mehreren Fällen. Über einen Online-Shop hat der Angeklagte Dopingmittel, vor allem mit dem Wirkstoff Testosteron, zum Verkauf angeboten und auch versandt. Neben richtig und falsch deklarierten Medikamenten wurden jedoch auch Präparate versendet, die keine Wirkstoffe enthielten. Dazu hatte der BGH in 28 Einzelfällen verhandelt, in denen die versandten Mittel auf dem Transportweg vom Zoll abgefangen wurden. Deutschlands höchste Richter geben nun voraussichtlich heute ihre Entscheidung bekannt, ob die Mittel bereits in Verkehr gebracht wurden oder ob nur ein Versuch der Tat vorliegt.

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