24. September 2013 – Urteil des BGH zum Widerruf von Glücksspielvertrieb erwartet

Veröffentlicht: 24.09.2013 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 23.09.2013

Heute wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Fall des Widerrufs einer Erlaubnis für den Internetvertrieb von Glücksspielen erwartet. Außerdem versammeln sich in Paris zahlreiche Online-Händler zur 10. E-Commerce Messe und in Brühl bei Köln finden die dritten Internet Security Days statt.

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Der Bundesgerichtshof verkündet heute voraussichtlich sein Urteil im Fall des Widerrufs einer Erlaubnis für den Internetvertrieb von Glücksspielen. Beklagte ist die Landeslottogesellschaft von Brandenburg. Die Klägerin hatte sich 2002 verpflichtet, ein internetbasiertes Spielsystem aufzubauen und eine dazugehörige Internetplattform zu betreiben. Die Erlaubnis zum Internetvertrieb der Glücksspielprodukte wurde 2006 infolge eines Beschlusses der Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer durch das Land Brandenburg widerrufen. Die Klägerin begehrt Vergütung und Ersatz des entgangenen Gewinns aus dem noch bis 31. Dezember 2007 gelaufenen Hosting-Vertrag. Die Klage wurde in den Vorinstanzen abgewiesen, wogegen sich die Revision der Klägerin vor dem BGH richtet.

Außerdem findet von heute bis Donnertag die E-Commerce Messe in Paris statt. 500 Aussteller sind bei der 10. Auflage der Messe vertreten, zudem werden den 30.000 Besuchern 350 Workshops angeboten. Zusätzlich sind für das 10-jährige Jubiläum der Messe viele Aktionen geplant, unter anderem eine Jubiläums Gala, die den ganzen Markt zusammenbringen soll.

In Brühl bei Köln versammeln sich heute und morgen außerdem internationale Online-Security-Experten auf den dritten Internet Security Days, einem exklusiven B2B-Event, um sich über neuste Entwicklungen und Trends auf dem Gebiet der Online-Sicherheit auszutauschen.

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