Wichtige Themen des heutigen Tages: Der Online-Händler Reuter möchte den Möbelhersteller COR auf Schadensersatz verklagen. Außerdem: Rocket Internet trennt sich von einigen Beteiligungen und verkauft sie an einen Konkurrenten, ein DHL-Paket war besonders lange unterwegs und Amazon-Suchergebnisse können einem Urteil zufolge Markenrechte verletzen.
(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)
Reuter plant Schadensersatzklage gegen COR
Der Fach- und Online-Händler Reuter bereitet eine Schadensersatzklage gegen den Möbelhersteller COR vor. Dieser soll nämlich mit Vorgaben von Wiederverkaufspreisen gegen geltendes Kartellrecht verstoßen haben. Es soll dabei um einen Millionenbetrag gehen. Der Lieferant soll demnach das Familienunternehmen „unzulässigem Druck“ ausgesetzt und so eine freie Verkaufspreisgestaltung verhindert haben.
Rocket Internet verkauft Beteiligungen an Just Eat
Nach eigenen Angaben hat sich Rocket Internet von einigen Beteiligungen an Lieferdienst-StartUps getrennt und diese in Höhe von 125 Millionen Euro an den Konkurrenten Just Eat verkauft. Die Veräußerungen gehören nach Auskunft von Rocket Internet zur Unternehmensstrategie. Das Unternehmen habe sich von Beteiligungen getrennt, welche nicht zu den Kernmärkten des Unternehmens gehören und keine Marktführer sind.
DHL-Paket kommt vier Jahre zu spät an
Nicht besonders erfreulich für die Deutsche Post DHL. Ein Kunde des Unternehmens hat ein Paket erhalten, allerdings nicht innerhalb der Versandzeit, die man eigentlich erwarten kann. „Es tut uns leid! Aber diese Sendung war sehr viel länger als üblich unterwegs“, steht auf einem Aufkleber der DHL, der sich auf dem Paket von Sven Judas befindet. Es ist die Entschuldigung der DHL dafür, dass das Paket ganze vier Jahre gebraucht hat, um beim Empfänger anzukommen.
Amazon-Suchergebnisse können Markenrechte verletzen
Einem Urteil zufolge, können Amazon-Suchergebnisse Markenrechte verletzen. Dann wenn die „Lotsen-Funktion“ bestimmter Marken in Anzeigen oder Suchergebnissen missbraucht werden, um die Kunden nicht nur auf die Ergebnisse der gezeigten Marken zu führen, sondern auch auf die Produkte von Drittanbietern, liegt hier ein Missbrauch vor, der folglich Markenrechte verletzt.
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