09.02.2016 – Handel mit E-Zigaretten verboten | Fast jeder Zweite Opfer von Cybercrime | Mobile Traffic vor allem visuell

Veröffentlicht: 09.02.2016 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 09.02.2016

Wichtige Themen heute im Newspreview: Der Bundesgerichtshof hat einem Händler den Verkauf von E-Zigaretten verboten. Außerdem: Fast jeder Zweite war offenbar schon einmal Opfer von Cybercrime und eine Studie hat untersucht, was die meisten Nutzer beim mobilen Surfen tun.

Der Newspreview für den 25. Januar 2016.

© Marco2811 - fotolia.com

BGH: Handel mit E-Zigaretten verboten

An der Frage, ob das Rauchen einer E-Zigarette eine gesündere Alternative zum herkömmlichen Rauchen darstellt, scheiden sich die Geister. Auch Weiterverkauf wird nun in Frage gestellt. Ein Händler vertrieb E-Zigaretten und Liquids über sein stationäres Geschäft sowie seinen Online-Shop. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte den Händler 2013 wegen Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen unter Verwendung nicht zugelassener Stoffe in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen zu einer Geldstrafe von neunzig Tagessätzen zu je neunzig Euro verurteilt.

Gegen dieses Urteil wendete sich der Angeklagte mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof. Jedoch ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung, weil der Verkauf der nikotinhaltigen und als Tabakerzeugnisse eingestuften Verbrauchsstoffe nicht zulässig sei (Urteil vom 23. Dezember 2015, Az.: 2 StR 525/13). Der Angeklagte habe sich unter anderem strafbar gemacht, weil das den Liquids zugesetzte Ethanol ebenso wie Propylenglykol und Glycerin nicht oder nicht in der vorhandenen Menge zugelassen sei.

Um unsere Leser umfassend über das umstrittene E-Zigaretten-Urteil zu informieren, haben wir inzwischen einen weiteren, umfassenden Artikel zum Thema veröffentlicht. Dort erfahren Sie alle wichtigen Details.

Fast jeder Zweite Opfer von Cybercrime

Einer Erhebung im Auftrag der Computerhilfe der Deutschen Telekom zufolge sind mit 48 Prozent bereits fast die Hälfte der deutschen Internetnutzer schon mal Opfer von Cybercrime geworden. Am häufigsten seien die Nutzer von Viren, Trojanern und Computerwürmern betroffen. Rund 45 Prozent der Befragten kamen bereits mit Malware in Berührung. Beim Phishing von Zugangsdaten sollen bereits acht Prozent der Internetnutzer betroffen gewesen sein und beim Identitätsdiebstahl sollen es vier Prozent gewesen sein.

Mobile Traffic vor allem visuell

Was machen die meisten Nutzer eigentlich wenn sie mobil im Internet surfen? Dieser Frage ist jetzt eine Untersuchung von Cisco nachgegangen. Demnach würden die meisten Nutzer wohl Videos streamen, zumindest wird hierfür das meiste mobile Datenvolumen bewegt. Laut Cisco ist Video-Streaming aktuell für 55 Prozent des mobilen Datenverkehrs verantwortlich. Dieser Wert soll sich in Zukunft weiter steigern, bis 2020 soll das Streamen von Videos sogar 75 Prozent ausmachen. Eine Infografik von Statista verdeutlicht die Ergebnisse:

Infografik: Mobile Traffic ist vor allem visuell  | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Kommentare  

#7 Sascha Schwoboda 2016-02-09 11:14
Liebe Redaktion....

Aber dank dieser, wie sie es nennen, Kurzfassung kommen immer wieder falsch bzw- nicht korrekt wiedergegebene Ausagen. Damit werden Händler und Konsumenten unnötig verunsichert. Sie haben eine Aussage veröffentlicht. Woraus sich herraus liest. Das es verboten ist. Und das ist in diesem Zusammenhang wir sie es darstellen einfach nicht korrekt.
Meine persohnliche Meinung.....
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#6 Michael Bracke 2016-02-09 11:10
Absoluter Blödsinn dieser Artikel!

Paste and Copy, total uninformiert veröffentlicht, und das vom HÄNDLERBUND - absolute Frechheit.


MiBra-Shop, Michael Bracke
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#5 Redaktion 2016-02-09 10:02
Liebe Leser,

vielen Dank für Ihre Kommentare. Wir haben an dieser Stelle das Urteil in aller Kürze zusammengefasst . Im Laufe des Tages werden wir für alle Interessierten einen ausführlicheren Artikel mit den Details zum Urteil veröffentlichen.


Viele Grüße,
die Redaktion
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#4 Sascha Schwoboda 2016-02-09 09:36
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin auch etwas enttäuscht darüber, das es auch in ihrem Hause den Anschein macht, es würden einfach Berichte kopiert und eingefügt werden. Auch ich möchte Sie bitten, gerade in unserem eh schon heiklen Thema sich vorher zu erkundigen, bevor Sie solch Meldungen herraus geben.

Mit freundlichem Gruß
Sascha Schwoboda
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#3 Helmut Reusch 2016-02-09 09:34
Der Handel mit E-Zigaretten ist NICHT verboten.
Biktte genau das Urteil lesen. Es ist der Handel mit nikotinhaltigen Liquids verboten. Wobei ausschlaggebend ist das es Nikotin enthält.
Liquids die kein Nikotin enthalten können ebenso wie E-Zigaratten selbst weiterhin verkauft werden.
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#2 G. Höfer 2016-02-09 09:17
So wie ich das verstehe betrifft das nikotinhältige Liquids. Wie sieht da die Rechtslage für Händler aus, die nicht aus DE kommen (AT,LU, NL usw.) aber nach DE versenden?
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#1 Marcus Hüther 2016-02-09 07:53
Hallo,

der Handel mit E-Zigaretten ist nicht verboten.
Bitte recherchieren Sie den Fall doch etwas genauer, bevor Sie DPA Pressemeldungen zu einem Urteil eines einzelnen speziellen Falls teilen.
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