23.12.2013 – Amazon zieht Weihnachts-Zwischenbilanz, HRS schafft Bestpreis-Klausel ab und Weihnachtsgeschenke online weiterzuverkaufen keine Seltenheit

Veröffentlicht: 23.12.2013 | Geschrieben von: Julia Meißner | Letzte Aktualisierung: 23.12.2013

Heute im Newspreview: Wer seine Geschenke nicht mag, muss kein schlechtes Gewissen haben, sie zu verkaufen, etwa jeder 8. Deutsche tut dies auch. Außerdem: Amazon zieht Zwischenbilanz der Weihnachtssaison und der Streiks und HRS schafft nach Abmahnung vom Bundeskartellamt die Bestpreisklausel ab.

Newspreview

Unliebsame Geschenke werden weiterverkauft

Wie heise online berichtet, nutzt ca. jeder achte Deutsche die Möglichkeit, über das Internet unliebsame Weihnachtsgeschenke wieder zu verkaufen. Die Tatsache, dass beim Umtausch von Artikeln im Ladengeschäft ein Kaufbeleg benötigt wird, welcher Geschenken bekanntlich selten beiliegt, führt dazu, dass in diesem Jahr rund 8 Millionen Verbraucher nach dem Weihnachtsfest die nicht gefallenden Präsente über den Online-Handel verkaufen oder versteigern will. Dies ist eine Verdopplung im Vergleich zum letzten Jahr. Trotz allem steigen die Online-Umsätze jährlich um gut 10 Prozent, wobei jeder dritte Händler mehr als 50 Prozent seines Geschäfts über den Online-Handel erzielt. Durchschnittlich 495 Euro werden für Online-Einkäufe ausgegeben von den mittlerweile 70 Prozent, die hierzulande online shoppen.

Amazon zieht Bilanz

Die Zwischenbilanz der Weihnachtszeit zeigt Amazon, dass das Geschäft weiterhin sehr gut läuft: Am 15. Dezember dieses Jahres, dem diesjährigen Spitzenverkaufstag, bestellten Kunden 15 % mehr Produkte als am Spitzentag des vergangenen Jahres. Dabei handelte es sich um 4,6 Millionen Produkte, was 53 Bestellungen pro Sekunde entspricht. Die Streiks bei Amazon hatten laut dem Online-Magazin Take-me-to-auction keinerlei Einfluss auf das Lieferversprechen an den Kunden. Es streikte nur eine Minderheit der Mitarbeiter, was in der Weihnachtswoche im Durschnitt 900 von 23.000 Angestellten entsprach. Außerdem wurden am vergangenen Freitag 700 „Pro-Amazon“-Unterschriften im Leipziger Logistikzentrum übergeben, die das derzeit negative Bild des Versandhändlers wieder in besseres Licht rücken sollen.

HRS muss Bestpreis-Klausel abschaffen

Nachdem das Bundeskartellamt bereits gegen Amazon einen Sieg um die Preisparität errungen hat, wird nun auch die Bestpreis-Klausel von HRS abgeschafft. Das Bundeskartellamt untersagte nach einer Untersuchung die Praxis des Hotel-Preisvergleich-Portals. Bis zum 1. März 2014 soll HRS die Klausel aus seinen AGB entfernen, wie auf Pressebox zu lesen ist. Die Bestpreis-Klausel soll nach Angaben der Behörde nachteilig für den Verbraucher sein und einen Einstieg für neue Portale erschweren. Nach dem Schritt gegen HRS nimmt das Bundeskartellamt nun auch andere Vergleichsportale ins Visir: Gegen Booking.com und Expedia wurden bereits Untersuchungen eröffnet.

 

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