10.08.2016 – Vorsicht vor INBUS-Markenabmahnungen | Medienhaus Ströer übernimmt Foodist | Wachstumskurs von Shopkick hält an

Veröffentlicht: 10.08.2016 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 10.08.2016

Was heute wichtig ist: Online-Händler müssen auch bei der Verwendung von Alltagsbegriffen vorsichtig sein. Denn schnell kann eine Abmahnung drohen, wie der aktuelle Fall der INBUS-Markenabmahnungen zeigt. Außerdem: Das Medienhaus Ströer übernimmt Foodist und der Wachstumskurs von Shopkick hält weiter an.

Foodist mit neuem Besitzer

© foodist

Vorsicht vor INBUS-Markenabmahnungen

Jeder, der einmal ein Möbelstück - insbesondere bei einem großen schwedischen Möbelhaus - gekauft hat, hat ihn schon einmal in den Händen gehalten. Die Geheimwaffe beim Möbelaufbau: der INBUS-Schlüssel. Doch nur, wo „INBUS“ draufsteht, ist auch „INBUS“ drin. Normale 6-kant-Schlüssel dürfen den Begriff „INBUS“ nicht verwenden, sonst müssen sie mit einer Abmahnung rechnen. Die Abmahnungen sind zwar nichts Neues; bereits vor wenigen Monaten wurden die ersten Abmahnungen dieser Firma bekannt. Der Händlerbund erhält aktuell jedoch fast täglich Abmahnungen aus dem Hause INBUS, weil zahlreiche Händler diese Markenrechte verletzten. Wie Alltagsbegriffe zu Markenabmahnungen führen können, haben wir an dieser Stelle aufgeschrieben.

Medienhaus Ströer übernimmt Foodist

Das Medienhaus Ströer übernimmt das Delikatessen-StartUp Foodist. Foodist war zuvor auf der Crowdinvesting-Plattform Companisto dreimal mit frischem Kapital in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro versorgt worden und hatte sich in der Vox-Sendung „Die Höhle der Löwen“ vor einem breiten Publikum präsentiert. Ein Jahr nach dem Auftritt nahm Foodist am ProSiebenSat.1-Accelerator teil. „Foodist ist ein sehr schönes Beispiel dafür, wie aus einem kleinen Pflänzchen durch die Investments der Crowd ein erfolgreiches Unternehmen werden kann. Dass der Exit an Ströer bereits nach 3 Jahren erfolgt, ist eine tolle Erfolgsgeschichte für die Companisten“, kommentiert Companisto-Geschäftsführer David Rhotert.

Wachstumskurs von Shopkick hält an

Wie Shopkick mitteilte, habe man in Deutschland bereits über 2,1 Millionen Nutzer. Im Zeitraum der Fußball-EM etwa stieg die Anzahl der täglichen Downloads um 200 Prozent an. Shopkick ermöglicht es Anwendern, Informationen zu Angeboten und Produkten von Händlern in ihrer Nähe einzusehen. Die Nutzer werden von Shopkick durch sogenannte Kicks motiviert, welche gegen Geschenkgutscheine eingetauscht werden können. Kicks erhält man zum Beispiel beim Betreten bestimmter Geschäfte. Außerdem erhält man seit Neuestem auch Kicks, wenn man Barcodes von Produkten scannt oder ausgewählte Videos ansieht: „Shopkick lohnt sich beim Kauf eines Produktes nun gleich doppelt. Neben den Kicks für die Produktinteraktion und den Walk-ins bekommen Kunden von Karstadt, Gravis, Obi und Poco jetzt auch für das Einscannen ihrer Kassenbons wertvolle Kicks. Dieser Erweiterung ist wichtig, um Shopkick-Nutzer nun auch für den Einkauf selbst zu belohnen. Wir wollen schließlich, dass Shopkick Spaß macht und steigern mit solchen Features die Motivation“, sagte Stefanie Lüdecke, Managing Director von Shopkick Deutschland. (E-Mail)

 

Kommentare  

#3 Werner Weisker 2016-08-10 09:56
In der Regel prüfe ich die Eingaben so manches umschreibt man einfach so ist das Kinderauto Stuttgarter Stern ..... oder die Bayrische Hausserie oderdas Ingoldstädter Modell

Hier gehts zur Prüfung.

www.dpma.de/marke/recherche/
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#2 Redaktion 2016-08-10 09:40
Hallo Peter,

ja, auch dazu liegen uns Abmahnungen wegen Markenverletzun gen vor - jedoch (noch) nicht in dem Ausmaß wie "INBUS".

Beste Grüße
die Redaktion/das Händlerbund-Tea m
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#1 Peter 2016-08-10 08:59
Allgemeine Frage an die Lesergemeinde und den Händlerbund:
Markenrecht INBUS ist ja schon länger bekannt.
Wie steht es mit der Bezeichnung TORX ???
Vielleicht kann der Händlerbund dazu eine Aussage machen.
Danke
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