21.10.2016 – Google Messenger spricht jetzt Deutsch | EuGH urteilt zur Speicherung von IP-Adressen | Globaler E-Food-Markt wächst | Online-Kunden möchten digitale Einkaufshelfer

Veröffentlicht: 21.10.2016 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 21.10.2016

Wichtige Themen heute im Newspreview: Googles neuer Messenger-Dienst Allo spricht jetzt auch Deutsch. Außerdem: Der Europäische Gerichtshof hat in einer Klage gegen den Bund entschieden. Der globale E-Food-Markt wächst laut einer Studie und Online-Kunden suchen online nach Ersatz für die persönliche Beratung, die sie aus dem stationären Handel kennen - eine Lösung hierfür könnten Messenger-Dienste sein.

Google-Gebäude

turtix / Shutterstock.com

Google Messenger spricht jetzt Deutsch

Auch Google verfügt seit einigen Wochen mit dem Google Allo über einen eigenen Messenger-Dienst. Nach einem Update kann dieser nun auch Deutsch. Damit ist er auch für Nutzer hierzulande einfacher zu benutzen. Wie auch bei anderen Messengern, etwa bei WhatsApp oder dem Facebook Messenger, kann man mit Allo Nachrichten, Bilder, GIFs, Links, den eigenen Standort, Audio-Nachrichten oder auch Videos versenden. Doch im Vergleich zu den Konkurrenten läuft bei Allo im Hintergrund der smarte Google Assistant, ein Machine-Learing-Algorithmus, der die Chats mitverfolgt und selbstständig dazulernt. So können Nutzer des Messengers sich mit der „Smart-Reply-Funktion“ automatische Antworten von dem Algorithmus vorschlagen lassen. 

EuGH entscheidet über Speicherung von IP-Adressen

Dürfen Website-Betreiber dynamische IP-Adressen speichern? Darüber hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden (Urteil in der Rechtssache C-582/14). In dem Prozess hatte der Fraktionsvorsitzende der Piraten-Partei, Patrick Breyer, geklagt, da digitale Einrichtungen des Bundes, wie etwa die Website des Bundesjustizministeriums, eben jene IP-Adressen der Besucher aufzeichnen und speichern. Breyer sieht darin den Schutz seiner privaten Daten verletzt. Der EuGH sieht darin allerdings keine Rechtsverletzung, da der Bund ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen kann, diese Daten zu nutzen: Er rechtfertigt dieses Vorgehen damit, sich gegen potenzielle, gefährliche Cyberattacken zu wappnen. Einzelheiten zum Verfahren und Urteil finden Sie unter diesem Link.

Globaler E-Food-Markt wächst

Tut sich der Online-Handel mit Lebensmitteln in Deutschland noch schwer in seiner Entwicklung, wächst er global gesehen schneller. Einer Erhebung des Marktforschungsunternehmens Kantar Worldpanel zufolge, wurden bis Juni 2016 in den vergangenen 12 Monaten rund 48 Milliarden US-Dollar für E-Food ausgegeben. Auch bemerkenswert: Laut Kantar Worldpanel sind Online-Kunden besonderes loyal. So würden 55 Prozent der Online-Einkäufer die gleiche Einkaufsliste von einem Einkauf auch beim nächsten Einkauf wieder benutzen.  

Online-Kunden möchten digitale Einkaufshelfer

Einer Untersuchung des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos zufolge, vermissen Online-Kunden oftmals die persönliche Beratung im Online-Handel. Daher würden in Deutschland 57 Prozent der befragten Internetnutzer lieber bei Geschäften vor Ort einkaufen. Doch eine Lösung gibt es laut Ipsos für Online-Händler. Denn die Befragten würden sich dafür interessieren (34 Prozent), Messenger und Netzwerke als persönlichen Beratungskanal im Online-Handel zu nutzen. So können sie sich zum Beispiel eine Beratung über WhatsApp oder den Facebook Messenger anstelle der persönlichen Beratung im Einzelhandel gut vorstellen.

 

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