Top-Themen: „Pay with Amazon“ wird beliebter, Deutschland bei Crossborder-Commerce nur Platz 4, Zufriedenheits-Studie vom Händlerbund, Gesetzentwurf zu Gebühren bei Zahlungsarten

Veröffentlicht: 08.02.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 08.02.2017

Was heute alles wichtig war, lesen Sie wie gewohnt in unseren Top-Themen. Heute mit dabei: Nutzerzahlen von „Pay with Amazon“, eine Studie zum Crossborder-Commerce, die Händlerbund-Zufriedenheits-Studie 2016 und ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie.

Laptop bei Sonnenuntergang

© Anna Demjanenko via Shutterstock.com

„Pay with Amazon“ wird immer beliebter

Paypal ist bei den Verbrauchern sehr beliebt, allerdings – so gab jetzt Amazon bekannt – wird der eigene Payment-Dienst „Pay with Amazon“, der Anfang April 2016 gestartet ist, immer beliebter bei den Verbrauchern. Mittlerweile haben 33 Millionen Kunden aus 170 Ländern weltweit damit eine Transaktion getätigt. Das Transaktionsvolumen konnte im letzten Jahr sogar verdoppelt werden. Mehr als 50 Prozent der Nutzer waren Prime-Mitglieder, 32 Prozent der Transaktionen wurden mobil getätigt, das durchschnittliche Volumen betrug 80 US-Dollar und die höchste Einzeltransaktion wiederum 40.000 US-Dollar.

Crossborder-Commerce: Deutschland auf Platz 4

Paypal hat untersucht, wie es um den grenzüberschreitenden Handel bestellt ist. Wie schon im Vorjahr landet Deutschland mit sieben Prozent dabei auf Platz vier, hinter China (21 Prozent), den USA (17 Prozent) sowie Großbritannien (13 Prozent). Paypal untersuchte auch, was die internationalen Kunden am liebsten in ausländischen Shops kaufen. So sollen chinesische Konsumenten in ausländischen Online-Shops besonders häufig Kleidung & Accessoires, Kosmetik (jeweils 55 Prozent) und kurioserweise Getränke & Lebensmittel (44 Prozent) kaufen. Weitere Ergebnisse können hier nachgelesen werden.

Händlerbund-Studie: 35 Prozent der Händler mit Umsatzeinbußen

Der Händlerbund hat 534 Online-Händler befragt, wie zufrieden sie mit 2016 waren. 20 Prozent der Online-Händler zeigten sich mit ihrem Geschäft sehr zufrieden und 47 Prozent zufrieden. Auch wenn weniger Händler sehr zufrieden sind im Vergleich zu 2015, hat sich die Gesamtzufriedenheit kaum verändert. Die veränderte Zufriedenheit hängt vor allem mit dem Umsatz zusammen. Dieser ist zwar gestiegen, jedoch nicht so stark wie 2015. Zudem: Während 2015 23 Prozent der Händler sinkende Umsätze verzeichneten, mussten im Jahr 2016 35 Prozent der Online-Händler Umsatzeinbußen hinnehmen. Sie vollständige Studie vom Händlerbund finden Sie hier.

Gebühren für Zahlungsarten dürfen nicht mehr umgelegt werden

Die Bundesregierung macht Ernst und gab bekannt, dass ein Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen wurde. Das bedeutet sowohl für Online– als auch für stationäre Händler, dass sie Kunden zukünftig keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr in Rechnung stellen dürfen. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble äußert sich zufrieden mit dem Entwurf: „Durch die neuen Regelungen werden Zahlungen im Internet noch sicherer und günstiger. Verbraucherinnen und Verbraucher werden zukünftig nicht mehr durch zusätzliche Gebühren belastet und in die Irre geführt.“

 

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