Top-Themen: EU geht weiter gegen Geoblocking vor, verseuchte Google AdWords-Anzeige, Bestpreisklausel vielleicht doch nicht kartellrechtswidrig, Dash-Button als Spenden-Tool

Veröffentlicht: 09.02.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 09.02.2017

Die wichtigsten Meldungen des Tages haben wir wieder kurz und knapp für Sie zusammengefasst. Unter anderem geht es um Geoblocking und die Bestpreisklausel von Booking.com.

Laptop bei Sonnenuntergang

© Anna Demjanenko via Shutterstock.com

EU-Verordnungsentwurf gegen Geoblocking

In der EU hat man sich auf einen Verordnungsentwurf zur „grenzüberschreitenden Portabilität“ geeinigt. Der Entwurf sieht vor, dass Streaming-Dienstleister wie Netflix und Co. es ihren Nutzern erlauben müssen, auch auf EU-weiten Reisen auf die Dienste zugreifen zu dürfen. Geoblocking wird dadurch eingeschränkt. Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip zeigt sich zufrieden mit dem Entwurf: „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Beseitigung von Hindernissen im digitalen Binnenmarkt.“ Die neue Vorschrift soll ab Anfang 2018 gelten.

Google AdWords-Anzeige führt zu gefälschter Windows-Seite

Cyber-Kriminelle haben es geschafft, eine AdWords-Anzeige bei Google zu platzieren. Die angebliche Amazon-Anzeige führte User zu einer gefälschten Windows-Seite, die angeblich von Microsoft stammen sollte. Diese zeigte wiederrum eine Meldung, dass der Rechner mit Malware infiziert sei und man deswegen eine bestimmte Nummer anrufen soll, was natürlich eine Fälschung darstellte. Wie viele User auf die Anzeige geklickt haben, ist nicht bekannt und die Höhe des entstandenen Schadens sind nicht bekannt.

Bestpreisklausel bei Booking.com vielleicht doch nicht kartellrechtswidrig

Während das Bundeskartellamt gegen die Bestpreisklausel auf Booking.com vorgeht, vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf offenbar eine andere Auffassung und zweifelt daran, dass die entsprechende Bestpreisklausel als kartellrechtswidrig einzustufen sei. Jürgen Kühnen, vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats, sieht in den Klauseln eher eine „notwendige Nebenabrede in den Vereinbarungen mit den Hotelpartnern“. Damit könne möglicherweise eine „illoyale Ausnutzung“ der Vermittlungsdienstleistung von den Hotels selbst verhindert werden.

Hacker programmiert Dash-Button zu Spenden-Tool um

US-Präsident Donald Trump hat einen Hacker dazu gebracht, den Amazon Dash-Button umzuprogrammieren. Bei der umprogrammierten Variante werden bei jedem Klick fünf US-Dollar an die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) gespendet. Nutzer sollen nach Vorstellung des Hackers Nathan Pryor den Knopf jedes Mal betätigen, wenn der amtierende US-Präsident Donald Trump etwas Fragwürdiges von sich gibt. Weitere Informationen zu diesem kuriosen Fall lesen Sie auf dem Amazon Watchblog.

 

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