23.02.2017 – Verantwortung für Amazons Verstöße | Google stellt Site Search ein | Ausfälle bei Facebook

Veröffentlicht: 23.02.2017 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 02.03.2017

Das ist heute wichtig: Das Landgericht Köln bestätigt, dass Marketplace-Händler auch für Amazon-Verstöße haften, Google Site Search wird demnächst eingestellt und Facebook war gestern von Ausfällen betroffen.

Gerichtshammer

© create jobs 51 / Shutterstock.com

Amazon verletzt Urheberrechte - Händler haften dafür

Amazon-Marketplace Händler haben eine Überwachungspflicht für Artikelbeschreibungen. Als solches hat schon der Bundesgerichtshof den Verkauf über Amazon streng bewertet und Händler in die Pflicht genommen. Ein Amazon-Händler haftet damit nicht nur für eigene Verstöße und die der angehangenen Konkurrenten, sondern auch für Amazons Verstöße, etwa für falsche Streichpreise oder Urheberrechtsverletzungen. Das Landgericht Köln setzte in einem aktuell veröffentlichten Urteil noch etwas drauf und sah Händler auch in der Verantwortung, wenn von Amazon urheberrechtlich geschützte Bilder eingefügt werden (Urteil vom 16.06.2016, Az.: 14 O 355/14). Der Fall ist jedoch dahingehend besonders, dass das Mitnutzen von Fotos bei Amazon aufgrund der Nutzungsbedingungen eigtnlich erlaubt ist.

Keine Site Search mehr von Google

Offenbar hat Google seinen Kunden mitgeteilt, dass die Site Search (GSS) eingestellt wird. Das kostenpflichtige Angebot weicht einer werbefinanzierten Möglichkeit und weiteren Tools, wie T3n meldet. Mit der Site konnte man bislang die Google-Suche auf die eigene Seite integrieren. Ab dem 1. April will Google keine Nutzungslizenzen mehr verkaufen und auch keine Vertragsverlängerungen mehr anbieten. Der Dienst soll dann innerhalb eines Jahres komplett eingestellt werden. Kunden müssen sich also wohl oder übel um eine Alternative bemühen. Immerhin räumt Google Kunden, deren Verträge zwischen April und Juni auslaufen, eine kostenlose dreimonatige Verlängerung, um ihnen genug Zeit für die entsprechenden Anpassungen auf der Seite zu geben.

Facebook down?: Nutzer berichten über Ausfälle

Das soziale Netzwerk Facebook hatte gestern offenbar mit Ausfällen zu kämpfen. Wie t3n.de berichtet, kam es vor allem in Europa und einige Gebiete der USA zu Problemen bei dem Netzwerk. Mehrere Nutzer hatten im Netz über Ausfälle bei Facebook berichtet. Mehrere Analyse-Seiten zeigen, dass die Probleme gegen 04:00 Uhr begannen und um 10:00 bis zu 1155 Nutzer betroffen gewesen seien.

 

Kommentare  

#5 Andreas Bodonge 2017-02-23 21:45
Ich bin wirklich erschüttert über das, was ich zum Thema Amazon in der letzten Zeit immer wieder lese. Da kann sich doch kein Händler mehr sicher fühlen, wenn man sogar für den Bockmist von Amazon haftbar gemacht wird, obwohl man die Verstöße gar nicht selbst verschuldet hat. Die Liste der Gründe, wegen derer wir niemals etwas bei Amazon verkaufen werden, wird immer länger.
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#4 Bastian Schröder 2017-02-23 13:11
Bitte klärt mich auf...: Wie kann es sein, dass man als Händler für Fehler seitens Amazon haftbar gemacht werden kann? Unser Einfluss auf die Gegebenheiten der Plattform tendiert gegen null. Ja, man könnte dann natürlich den Verkauf auf Amazon einstellen. Dann bedarf es aber nicht solcher weltfremden Urteile, sondern ein schlichtes Verkaufsverbot für deutsche Händler auf Amazon.

Im Ernst...ich verstehe das einfach nicht? Muss man erst seinen Firmensitz ins Ausland verlagern (Ist gar nicht so schwer...), um diesem Gedöhns zu entkommen?
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#3 Amazon-Händler 2017-02-23 08:27
Kommentar zu 'Amazon verletzt Urheberrechte - Händler haften dafür':

Leider hinkt die Rechtsprechung in Deutschland der technischen Realität um Jahre hinterher. Natürlich ist unstrittig, dass ein Händler für eigene Angebot haftet, allerdings ist es völlig realitätsfern, dies auf Amzon auszudehnen. Der Grund: Ein Amazon-Händler hat garnicht die Möglichkeit, viele relevante Daten dort zu beeinflussen. So kann ein Händler zwar eine Produktbeschrei bung hochladen, allerdings entscheidet Amazon, welche Produktbeschrei bung dort verwendet wird. Gleiches gilt für die Grundpreisangab en, Angaben nach der LMIV, uwm. Zudem ändert Amazon diese Informationen kurzfristig, selbstverständl ich ohne Händler darüber zu informieren.

Faktisch bedeutet dies ein Listingverbot auf Amazon als Plattform, da ich als Händler nie sicherstellen kann, dass meine zig tausend Angebote der "Rechtsprechung " genügen.

Für mich stellt sich dann allerdings die Frage, warum eine Plattform, die Ihren Händlern ein rechtskonformes Handeln unmöglich macht, eigentlich auf dem deutschen Markt aktiv sein darf?

Die Antwort: Amazon ist ein großer Konzern, gut vernetzt und mit unendlichem Kapital ausgestattet. Viel leichter ist es doch, den schwarzen Peter an die (kleinen) Marketplace-Hän dler zuzuschieben und diesen Pflichten aufzuerlegen, die technisch unmöglich abzubilden sind.

Leidvoll mussten wir dies selbst vor dem LG Hamburg erfahren, wo wir von einer Apotheke wg. Verstoßes gegen die Preisangabenver ordnung verklagt wurden. Alles nur, weil Amazon zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Möglichkeit realisiert hatte, Grundpreisangab en im System zu hinterlegen. Und dies obwohl die Deutschen Gesetzte dies schon seit Jahren vorschrieben. Die lapidare Aussage der Richterin "Dann dürfen Sie eben nicht bei Amazon handeln". Schön, dass man sich als Jurist die Welt so einfach machen kann...
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#2 Claus Niemeyer 2017-02-23 08:25
Zu den News mit Amazon möchte ich noch folgende Anmerkung machen: Mein Unternehmen hat einige Jahre zusätzlich einen Teil unserer Produkte über Amazon verkauft. Dabei wurde ich mehrfach wegen den falschen oder fehlenden Grundpreisen abgemahnt, obwohl ich diese richtig eingegeben hatte. Der Gesetzgeber verlangte eine ständige 24/7 Überprüfung aller 2000 Produkte auf Richtigkeit. Das ist praktisch unmöglich umzusetzen! Es folgte eine 4-stellige Vertragsstrafe die ich zahlen musste. Allerdings habe ich den Sachverhalt Amazon erklärt und Amazon hat uns die Strafkosten in voller Höhe erstattet. Da ich jetzt erfahre, dass Amazon dazu garnicht verpflichtet war, werte ich das heute als Kulanz und möchte damit jedem raten, sich bei solchen Fällen an Amazon zu wenden. Der Fall ist damit nicht komplett hoffnungslos. Übrigens verkaufen wir seit diesem Vorfall nichts mehr über Amazon. Es ist den Stress und die Gebühren einfach nicht wert!
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#1 Silke Wolf 2017-02-23 08:21
Na, besten Dank an das Landgericht Köln. Wer schon mal bei Amazon gehandelt hat, weiß um die Unmöglichkeit der Daten-Kontrolle . Anstatt die "kleinen" Händler zu stärken und Amazon in die Pflicht zu nehmen, erfolgt nun so ein Urteil? Was hat das noch mit Recht zu tun? Um die Denkfähigkeit unserer RichterInnen darf man besorgt sein.
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