23.05.2017 – Facebook: Nach diesen Regeln wird gelöscht | Auto1 ist 2,5 Milliarden Euro wert | Emojis können irreführend sein

Veröffentlicht: 23.05.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 23.05.2017

Heute in den News: Die Lösch-Regeln von Facebook sind offenbar bekannt geworden, der Gebrauchtwagen-Marktplatz Auto1 ist 2,5 Milliarden Euro wert und eine Frau in Israel muss eine Geldstrafe für irreführende Emojis zahlen.

Facebook auf einem Smartphone

© I AM NIKOM / Shutterstock.com

Facebook: Nach diesen Regeln wird gelöscht

Der Umgang von Facebook mit fragwürdigen und unangemessenen Inhalten wird immer wieder kritisiert. Nun sind laut Heise Online die internen Regeln zum Löschen von Beiträgen bekanntgeworden. Dabei wird klar, dass die Prüfer offenbar weniger auf den Inhalt als auf die Bewertung der Nutzer achten sollen: Videos in denen beispielsweise Menschen oder Tiere sterben oder verletzt werden, seien nicht erlaubt, „wenn darin auch Sadismus ausgedrückt werde“. Solange der teilende Facebook-Nutzer ein Video nicht sadistisch kommentiert, sollen sogar Videos geteilt werden können, in denen Gewalt gegen Menschen oder Tiere bejubelt wird. Auch Inhalte, die wirkliche Gewalt nach sich ziehen können, sollen gelöscht werden – vage Äußerungen wie „Ich hoffe, jemand bringt dich um“ seien für Facebook hingegen kaum bedenklich. Insgesamt sind die internen Regeln immer noch intransparent und verworren.

Gebrauchtwagen-Marktplatz: Auto1 ist 2,5 Milliarden wert

Die Berliner Auto1 Group, die verschiedene Marktplätze für gebrauchte Autos betreibt, hat in einer neuen Finanzierungsrunde 360 Millionen Euro eingesammelt. Wie t3n.de berichtet, ist das Unternehmen nach eigenen Angaben nun 2,5 Milliarden Euro wert. In der jüngsten Finanzierungsrunde investierten Princeville Global, Target Global und Baillie Gifford & Co. in Auto1. Das eingesammelte Kapital soll zur weiteren Expansion in Europa verwendet werden.

Urteil: 2.000 Euro Strafe für irreführende Emojis in Israel

Emojis sind spätestens seit WhatsApp ständiger Teil unserer Kommunikation. Der Einsatz der Bildchen sollte dabei jedoch nicht zu unüberlegt sein, wie jetzt ein Urteil aus Israel zeigt. In dem vorliegenden Fall, so berichtet heise.de, hatte ein Vermieter geklagt, weil eine vermeintliche Interessentin mit einer Nachricht mit mehreren Emojis positiv auf eine Wohnungsanzeige reagiert hatte, sich im Nachhinein jedoch rausstellte, dass sie sich anders entschieden habe. Das Gericht musste klären, ob die Interessentin durch die Emojis einen Vertrag eingegangen ist. Urteil: Rund 2.000 Euro Strafe für die Interessentin, da die Emojis Teil des Textes sind. Nach Ansicht der Richter ließ die Interessentin den Vermieter in täuschender Absicht im Glauben eines baldigen Abschlusses.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.