15.06.2017 – Ebay Kleinanzeigen in AGOF-Top5 | Adblocker-Nutzung steigt wieder | EuGH: Begriff „Sojamilch“ ist rechtswidrig

Veröffentlicht: 15.06.2017 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 16.06.2017

Ebay Kleinanzeigen gehört zu den fünf reichweitenstärksten digitalen Angeboten, die Nutzung von Adblockern steigt erstmals seit Langem wieder an und der EuGH verbietet „Sojamilch“ und ähnliche Begriffe – der Newspreview.

Ebay Kleinanzeigen

© Ebay-Kleinanzeigen.de | Screenshot

Ebay Kleinanzeigen: Platz 4 in der Reichweite

Die Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (AGOF) misst monatlich die Gesamtreichweite digitaler Werbemedien in Deutschland. In der März-Auswertung ist erstmals Ebay Kleinanzeigen dabei und schafft es aus dem Stand auf den vierten Platz. Mit 20,78 Millionen Unique Usern musste sich das Kleinanzeigen-Portal nur T-Online, GuteFrage.net und Focus Online geschlagen geben. Auch im mobilen Bereich platziert sich Ebay Kleinanzeigen in den Top 10 und landet mit 9,5 Millionen Usern auf dem siebten Rang. „Mit der Ausweisung unserer Reichweite durch die AGOF bieten wir unseren Partnern künftig einheitliche Zahlen zur Entwicklung von Deutschlands Nr. 1 für Kleinanzeigen“, so Scott Neil, Director Commercial Business bei Ebay Kleinanzeigen.

Adblocker nehmen wieder Fahrt auf

Im ersten Quartal 2017 lag der Anteil der auf dem Desktop geblockten Display-Werbung bei 19,92 Prozent. Das ergibt die aktuelle Messung der Online-Vermarkterkreises (OVK) im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). Nachdem der Anteil im letzten Quartal des vergangenen Jahres mit 17,04 Prozent historisch niedrig war, bedeutet dies den ersten Anstieg der Nutzung seit 2015. Die derzeitige Entwicklung zeige, „dass das Thema nach wie vor sehr präsent ist und wir uns weiterhin sehr intensiv mit der Thematik auseinandersetzen müssen“, so Stefan Schumacher, stellvertretender OVK-Vorsitzender. Adblocking sei weiterhin ein ernst zu nehmendes Problem, das die Finanzierung kostenfreier Inhalte im Internet gefährde. „Vor dem Hintergrund der noch immer sehr stark steigenden mobilen Internetnutzung ist es aber erfreulich, dass das Problem hier kaum Relevanz entwickelt und die Adblocker-Rate im niedrigen einstelligen Bereich liegt.“

EuGH: Sojamilch darf nicht Sojamilch heißen

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in seinem Urteil vom 14.06.2017 festgestellt hat, dürften rein pflanzliche Produkte wie Soja oder Tofu nach europäischem Recht nicht zusammen mit der Bezeichnung „Milch“ bei der Vermarktung oder Werbung verwendet werden. Der Ausdruck „Milch” ist ausschließlich dem „durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten”. Dies umfasst danach auch Bezeichnungen wie  „Molke, Rahm, Butter, Buttermilch, Käse, Sahne und Joghurt“. Auch klarstellende oder beschreibende Zusätze, wie „aus Soja/Tofu” gehören demnach nicht zu den Begriffen, die zusammen mit der Bezeichnung „Milch“ verwendet werden können, da ein vollständiger Ersatz der Milch von der Verwendung des Wortes nicht erfasst ist. Das Unternehmen TofuTown vertreibt in seinem Sortiment rein pflanzliche, also vegane, Produkte unter Namen wie Veggie-Cheese und Cream, unter Hinweis des rein pflanzlichen Ursprungs. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte jedoch hiergegen geklagt, da eine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher bestehen würde. Das zuständige Landgericht verwies den Fall wegen seiner Tragweite an den EuGH für eine Grundsatzentscheidung. Ob diese Entscheidung auf Fleischersatzgerichte wie “Tofu-Currywurst” Auswirkungen hat, bleibt abzuwarten.

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