19.07.2017 – Soja-Milch-Urteil: Wettbewerbszentrale verschickt Hinweisschreiben | Baden-Württemberg: Eine Milliarde für die Digitalisierung | Gillette gewinnt gegen Wilkinson

Veröffentlicht: 19.07.2017 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 19.07.2017

Die Wettbewerbszentrale verschickt aktuell Hinweisschreiben an Händler, um über das EuGH-Urteil zu Soja-Milch und anderen Produkten zu informieren, Baden-Württemberg will eine Milliarde Euro in die Digitalisierung stecken und Gillette konnte sich vor Gericht gegen Wilkinson durchsetzen.

Soja-Milch

© showcake – Shutterstock.com

EuGH-Urteil zu Soja-Milch: Wettbewerbszentrale verschickt Hinweisschreiben an Händler

Mit dem Urteil aus dem Juni 2017 hatte der Europäische Gerichtshof die Kombination von Bezeichnungen wie "Milch, Käse, Joghurt" mit ausschließlich pflanzlichen Erzeugnissen verboten und viele Gemüter erzürnt. Insbesondere für Händler dieser Ware hat es weitreichende Folgen: Wie nun bekannt wurde, verschickt die Wettbewerbszentrale Hinweisschreiben, die den Händler über dieses Verbot informiert und zu einer Stellungnahme auffordert. Dass es sich dabei nicht um eine Abmahnung handelt, ist jedoch ein willkommener und fairer Umstand.

Baden-Württemberg: Eine Milliarde Euro für die Digitalisierung

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, will sein Bundesland zum Vorreiter der Digitalisierung in Deutschland machen. Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode will Kretschmann laut Heise Online deshalb eine Milliarde Euro investieren, wie er gemeinsam mit Innenminister Thomas Strobl bei der Vorstellung einer Digitalisierungsstrategie erklärte. „Wenn Sie so wollen, ist das unsere Antwort auf das Silicon Valley“, erklärte Kretschmann. Unter anderem soll das Schulfach Informatik Pflicht werden, große Summen sollen in Digitalisierungsprojekte und den Breitbandausbau fließen. Baden-Württemberg ist mit solchen Ambitionen nicht allein: Bayern hatte jüngst erklärt, drei Milliarden Euro für die Digitalisierung auszugeben – eine Milliarde will das Bundesland bis 2025 in den Glasfaserausbau stecken.

Gillette gewinnt gegen Wilkinson

Zumindest vorerst. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Düssedorf, das dem US-amerikanischen Rasierklingenhersteller Gillette im Rahmen eines Eilverfahrens gegenüber dem Solinger Konzern Wilkinson Sword Recht zugesprochen hat. Dieses hatte Rasierklingeneinheiten verkauft, die auf den Nassrasierer "Gillette Mach 3" von Gillette passen, jedoch preislich unter dem Original liegen. Doch seit dem Jahr 1997 hält Gillette das Patent für diesen speziellen Aufbau von Rasierklingeneinheiten. Dieses Patent sah das Gericht verletzt und untersagte Wilkinson Sword den weiteren Verkauf. Gegen dieses Urteil können beide Parteien noch eine Überprüfung durch das höhere Gericht verlangen.

 

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