Rückblick: Der Online-Handel im August 2017

Veröffentlicht: 08.09.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 08.09.2017

Im August hat das Sommerloch die Branche etwas gebeutelt. Doch während viele Menschen in den Urlaub gefahren sind und die Freizeit am See verbracht haben, hat sich trotzdem einiges in der Branche getan. Vor allem für Marktplatz-Händler gab es einige Neuigkeiten. Unser Monatsrückblick.

Kalender im August 

© Icatnews – Shutterstock.com

Viele Neuerungen auf den Marktplätzen

In Sachen Marktplätze gab es trotz Urlaubszeit einige Nachrichten. So ist mit dem Facebook Marketplace, der Mitte August in Deutschland ausgerollt wurde, ein neuer Player auf dem hiesigen Markt angekommen. Nur einen Tag nach dem offiziellen Start des neuen Marktplatzes wurde bekannt, dass man in den USA nun Daily Deals von Ebay auf der Plattform einbindet – ein Zeichen, wohin die Reise für den Facebook Marketplace geht?

Apropos Ebay: Das Unternehmen gab einige Mitteilungen im letzten Monat heraus. So wurde verkündet, dass die deutschen Ebay-Händler dem Marktplatz am treuesten sind. Gleichzeitig rief das Unternehmen seine Verkäufer dazu auf, mehr Toleranz gegenüber Kunden zu haben, auch wenn sie noch keine Bewertungen vorweisen können. Auf der Seller Conference in den USA erklärte die Ebay-Managerin Wendy Jones zudem, dass es noch einige Verbesserungspotenziale in Sachen Kundenservice für das Unternehmen gebe.  

Das Personalrad hat sich bei Ebay im August übrigens offenbar besonders schnell gedreht: Hal Lawton, der seit 2015 Senior Vice President Nordamerika war, hat das Unternehmen verlassen und wechselt zu Macy’s. Auch die Regionen Europa und Asien-Pazifik haben neue Chefs erhalten.

Bei Amazon gab es auch einige Änderungen, die hohe Wellen schlugen: Zum einen führte das Unternehmen neue Regeln für die Rückerstattung ein, zum anderen wurde die Abschaffung der Mindestgebühr zum 01. September angekündigt. Auf die neuen Rückerstattungsregeln reagierten die Händler empört. Zudem wurde im August von SellerLogic ermittelt, dass jedes fünfte Produkt auf dem Amazon Marktplatz mit Verlust verkauft wird. Auch hier gab es einige Reaktionen der Händler.

Real.de hat unterdessen eine Bilanz für die ersten 100 Tage seit der Hitmeister-Übernahme gezogen. Das Unternehmen will dabei eine hohe Händlerzufriedenheit verzeichnet haben und sieht sich auf dem richtigen Weg, um das Potenzial weiter zu nutzen.

Viele kleinere Meldungen abseits der Marktplätze

Neben den Marktplätzen gab es auch Neuigkeiten bei anderen Unternehmen: Kaufland hat etwa eine eigene Kochtüte gestartet und auch Dr. Oetker bietet nun einen Lieferdienst – für Kuchen. Bringmeister hat derweil angekündigt (wohl als Reaktion auf die weitere Verbreitung von Amazon Prime Now und Amazon Fresh), am selben Tag zu liefern.

Rocket Internet kündigte im August an, im Zuge eines „Share Buy-Back Program“ eigene Aktien im Wert von bis zu 100 Millionen Euro zurückkaufen zu wollen. Zudem verkaufte das Unternehmen den Beauty-Boxen-Anbieter Glossybox an den englischen Konkurrenten The Hut Group.

Einen Ausflug in den stationären Handel wagte derweil ein anderes Unternehmen aus Rocket Internets Portfolio: Home24 eröffnete im August einen weiteren Showroom. Dieser befindet sich in der Frankfurter Innenstadt. Das Unternehmen will seine Offline-Strategie weiter ausbauen. Auch Mister Spex und Westwing arbeiteten weiter an ihren Multichannel-Strategien und kündigten neue Stationär-Filialen bzw. PopUp-Stores an.

Und die Welt der Werbung?

In Sachen Marketing war es vergleichsweise ruhig. Trotzdem gab es noch einige Meldungen, die durchaus von Beachtung sind: Facebook hat angekündigt, langsam ladende Websites in seinem Newsfeed zu benachteiligen. Wer auf seine Seite also durch das Netzwerk bekannter machen will, sollte die Ladezeiten durchaus im Blick behalten.

Google stört sich unterdessen an aufdringlicher Werbung und hat Webmaster angeschrieben, die derartige Anzeigen (etwa PopUps, Autoplay-Videos oder Vorschaltseiten) auf ihren Websites einbinden. Der geplante Adblocker von Google werde solche Anzeigen ausblenden – wer also keinen Nachteil erhalten will, sollte auch hier nachbessern.

Wo wir gerade bei Adblockern sind: Die sind weiterhin zulässig, wie das Oberlandesgericht München urteilte. Gestritten hatten sich drei Medienhäuser und der Adblock-Plus-Anbieter Eyeo. Der Werbeblocker verstößt nach Ansicht der Richter nicht gegen bestehendes Kartell-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht. Damit haben die Münchener Richter frühere Instanzen bestätigt.

 

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