Kommentar zum Ebay Herbst-Update: Unscheinbar, aber mit Tücken

Veröffentlicht: 19.09.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 27.02.2018

Ebay hat mit seinem Herbst-Update genauere Fristen für die Umsetzung der Neuerungen aus seinem unbeliebten Frühjahrsupdate bekanntgegeben. Daneben gibt es aber auch weitere Änderungen, die die Händler vielleicht sogar freuen dürften.

Ebay auf einem Smartphone
© I AM NIKOM / Shutterstock.com

 

Eines vorneweg: Die bei Händlern unbeliebten Neuerungen werden kommen. Ebay hat mit seinem Herbstupdate keinen Rückzieher gemacht, wenn es um das Einholen der Nutzungsrechte an Produktbildern und -beschreibungen geht. Auch das Verbot der externen Verlinkungen und die Verbannung der Kontaktdaten aus Artikelbeschreibung etc. wird Ebay durchführen. Und zwar im Oktober. Ursprünglich hatte Ebay die Umsetzung für September angekündigt, aber dabei war es zu einem nicht ganz unerheblichen Fehler gekommen. Im Oktober jetzt also der zweite Anlauf.

Doch neben den genaueren Details und Fristen zur Umsetzung der Neuerungen aus dem Frühjahr hat Ebay auch ein paar kleinere Änderungen angekündigt. Die haben zwar nicht die Tragweite des Frühlings, sind aber trotzdem interessant für Händler.

Händler erhalten mehr Entscheidungsfreiheit

Vor allem in Sachen Retouren wird es ein paar Änderungen geben. „Verbessern, beschleunigen und erleichtern“ lautet hier offenbar das Motto bei Ebay. So werden Rücksendeanfragen ab Herbst 2017 automatisch akzeptiert. Dabei handelt es sich um Retouren, bei denen der Käufer die Rücksendekosten übernimmt und die ausgelöst werden, weil beispielsweise ein Kleidungsstück nicht gefällt. Rücksendungen, die aufgrund von beschädigter oder falsch beschriebener Ware ausgelöst werden, fallen also nicht unter diese Neuerung. Fraglich bleibt, ob Kunden das System zu ihrem Vorteil ausnutzen und trotzdem auf diesem Weg beschädigte Ware zurücksenden könnten und wie Ebay in solchen Fällen reagiert.

Freuen dürfte die Händler, dass Ebay ihnen in bestimmten Fällen die Entscheidung überlässt, wie hoch die Rückerstattung für einen zurückgeschickten Artikel ist, wenn dieser unvollständig oder beschädigt zurückkommt. Um bis zu 50 Prozent soll der Händler den Rückerstattungsbetrag reduzieren können. Das sind schonmal gute Nachrichten – wenn ein Händler den Artikel anschließend allerdings nicht mal als B-Ware weiterverkaufen kann, bedeutet das aber trotzdem einen Verlust.

Insgesamt fällt das Herbst-Update etwas unscheinbarer aus. Aber viele Händler werden sicherlich mit der Umstellung der Neuerungen aus dem Frühjahr beschäftigt sein (und das schließlich im inzwischen laufenden Weihnachtsgeschäft). Große Änderungen wären zu diesem Zeitpunkt fatal – und auch das scheint Ebay zu wissen.

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