Lohnbuchhaltung: Große Herausforderung für kleine Unternehmen

Veröffentlicht: 21.09.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 21.09.2017

Viele kleine Betriebe stehen irgendwann vor einer großen Herausforderung: Wenn man die Arbeit nicht mehr allein meistern kann, muss man sich darum kümmern, Mitarbeiter einzustellen. Damit wird auch das Thema Lohnbuchhaltung wird für ihn relevant. Denn bei der Bezahlung der Mitarbeiter gibt es einige Dinge zu beachten.

Geschäftsmann mit Taschenrechner
© Have a nice day Photo – Shutterstock.com

 

Viele kleine Online-Händler meistern ihr Geschäft als Einzelkämpfer. Wie eine Händlerbund-Studie aus dem Februar 2017 unter 1.037 Ebay-Händlern gezeigt hat, meistern ganze 50 Prozent der befragten Händler ihr Geschäft allein. Wenn das Arbeitspensum steigt, freut das den Händler. Doch es bringt auch eine große Herausforderung mit sich: Irgendwann muss ein Mitarbeiter eingestellt werden, um das Arbeitspensum zu bewältigen. Und der Mitarbeiter will logischerweise bezahlt werden.

Damit wird das Thema Lohnbuchhaltung für den Händler wichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob fremde Personen oder Familienmitglieder eingestellt werden. Auch, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle, um Studenten, Auszubildende oder Mini-Jobber handelt, ist unwichtig. Um das Thema Lohnbuchhaltung kommt der Händler nicht herum, sobald er sich Hilfe in den Betrieb holt.

Was macht die Lohnbuchhaltung?

Standardmäßig umfasst die Lohnbuchhaltung die Berechnung der Löhne und Gehälter, die Meldung an die Sozialversicherung und die Übermittlung der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt. „Eine gute Lohn-/Gehaltsabrechnung zeichnet sich dabei insbesondere durch die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen sowie der korrekten und vollständigen Abrechnung aus“, weiß Antje Becker, Steuerberaterin und Rechtsanwältin bei der Connex Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH. „Darüber hinaus zeichnet sich eine gute Lohn-/Gehaltsabrechnung durch weitere Nebenleistungen, wie z. B. die Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohnes, das Führen von Urlaubs- und/oder Arbeitskonten, die Erstellung von Anträgen auf Erstattungen bei Lohnfortzahlungen, Meldungen an die Berufsgenossenschaft, Erstellen von Bescheinigungen für die Arbeitnehmer und vieles mehr aus.“

Nun steht der Händler, der sich gerade dazu entschieden hat, einen ersten Mitarbeiter einzustellen, vor dem nächsten Problem: Irgendjemand muss die Lohnbuchhaltung ja auch führen. Also noch einen Buchhalter dafür einstellen? Oder die Aufgaben lieber selbst übernehmen? Grundsätzlich ist es für Händler möglich, die Lohnbuchhaltung selbst zu meistern. Dazu sollten sie aber auf entsprechende Software zurückgreifen, um die gesetzlichen Vorschriften, die bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung einzuhalten. Zudem sollten sie sich das nötige Fachwissen aneignen, um die Lohnbuchhaltung richtig durchzuführen.

Selber machen oder machen lassen?

Am Markt finden sich zahlreiche Programme, die Unternehmer bei der Lohnbuchhaltung unterstützen. Dabei gibt es auch hier bereits kostenlose Programme, beziehungsweise Anwendungen mit kostenloser Testversion. Daneben bieten auch bekannte Anbieter wie Lexware, Sage, Datev oder auch Wiso umfassende Programme zur Lohnbuchhaltung an. Diese lassen sich mitunter leicht mit der Hauptbuchhaltung verknüpfen und bieten so weitere Vorteile für Unternehmer, da Daten einfacher ausgetauscht werden können. Manche Anwendungen, etwa die onlinebasierte Sage-One-Lösung, ermöglichen sogar dem Steuerberater Zugriff auf die Daten, damit die Bearbeitung schneller ablaufen kann.


Onlinehändler Magazin 09/17Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus einem Artikel des aktuellen Onlinehändler Magazins. Im weiteren Verlauf geht es um die Frage, ob man die Lohnbuchhaltung alleine meistern kann und welche Herausforderungen warten. Zudem stellen wir einige Lösungen für die Abwicklung der Lohnbuchhaltung vor.

Aber auch darüber hinaus finden Sie im Heft jede Menge Hintergründe zum Online-Handel. So beschäftigen wir uns ausführlich mit der Frage, wie man als Seller bei Amazon startet, schauen uns die Verpackungsverordnung an, gehen auf Paydirekt ein und zeigen, was es beim digitalen Nachlass zu beachten gibt.  

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Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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