18.12.2017 – H&M will Filialen schließen | Uber soll Konkurrenten und Mitarbeiter ausgespäht haben | Harrods: Preisfehler bei Luxus-Handtaschen

Veröffentlicht: 18.12.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 18.12.2017

H&M will nach schlechten Ergebnissen einige Filialen schließen, Uber soll die Konkurrenz und die eigenen Mitarbeiter ausspioniert haben und ein Preisfehler bei Harrods hat für Ramschpreise bei Luxus-Handtaschen gesorgt.

H&M Filiale
© BalkansCat / Shutterstock.com

 

H&M: Filialen sollen geschlossen werden, Aktie bricht ein

Die schwedische Modekette H&M steckt offenbar in Schwierigkeiten. Nachdem das Unternehmen unerwartet schlechte Geschäftszahlen vorgestellt hatte, kündigte H&M an, dass man „nun zahlreiche bestehende Läden schließen“ wolle, wie Spiegel Online berichtet. Zudem wurden Pläne zur Eröffnung neuer Filialen an neuen Standorten zusammengestrichen. Die Börse reagierte alles andere als begeistert auf diese Entwicklung: Die Aktie sackte um 16 Prozent ab. H&M gerät offenbar durch die Online-Konkurrenz immer stärker unter Druck. Das Unternehmen hat nun aber auch erklärt, dass man ab Frühjahr 2018 auf dem chinesischen Online-Marktplatz Tmall aktiv werden wolle.

Vorwürfe: Uber soll Konkurrenten und eigene Mitarbeiter ausspioniert haben

Dass Uber eine eigene „Spionage-Abteilung“ gehabt haben soll, wurde schon länger gemunkelt. Nun wirft ein Ex-Mitarbeiter dem Unternehmen das Ausspähen von Konkurrenz und eigenen Mitarbeitern in einem 37-seitigen Brief vor. Diese Vorwürfe wiegen dabei schwer, denn der Brief stammt von Richard Jacobs – einem ehemaligen Uber-Manager. Nach Angaben von Spiegel Online wurde der Brief am Freitag von einem amerikanischem Gericht öffentlich gemacht. Uber habe demnach Agenten als Fahrer bei der Konkurrenz eingeschleust und auch Hacker eingesetzt. Wie Business Insider zudem berichtet, soll Uber auch Telefonate mit seinen Mitarbeitern ohne deren Zustimmung aufgezeichnet haben.

Preisfehler: Harrods verkauft Luxus-Handtaschen zum Schleuderpreis

Beim Luxus-Warenhaus Harrods in Großbritannien ist es offenbar zu einem Preisfehler gekommen, durch den Handtaschen zu Spottpreisen verkauft wurden. Wie Yahoo berichtet, sei der Fehler mittlerweile behoben. Harrods habe Handtaschen, die sonst über 1.000 Euro kosten, für teilweise unter fünf Euro angeboten. Durch den Systemfehler sei das Komma des Preises „um ein paar Stellen verschoben“ worden. Viele Kunden hätten bei dem Kauf sofort zugeschlagen – Harrods habe einem Sprecher zufolge aber schnell reagiert und die Kunden informiert. Das überwiesene Geld will das Versandhaus innerhalb weniger Tage zurückschicken, die zum Schnäppchen-Preis verkauften Handtaschen sollen nicht versandt werden. Der Rechtsanwalt Andrew Leakey habe zwar bestätigt, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen sei, da es sich bei den Preisen aber „offensichtlich“ um fehlerhafte Preise handele, könne Harrods den Vertrag anfechten.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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Kommentare  

#3 Gabi 2017-12-18 14:43
dachte ich auch.Wenn ich im Laden was falsch auszeichne, geht es so über die Kasse ... aber anscheinend ist es bei den * Großen * nicht so
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#2 Redaktion 2017-12-18 12:49
Hallo Andree,

vielen Dank für die Nachfrage. An der Antwort lassen wir auch gerne alle anderen Leser teilhaben.

Zunächst haftet der Verkäufer tatsächlich für Preisfehler. Er hat jedoch zwei Möglichkeiten, sich vom Fehler zu befreien:
1. Nicht jede Bestellung führt zum Vertragsschluss . Die Händler müssen also erst prüfen, ob sie überhaupt zur Lieferung verpflichtet sind.
2. Händler können geschlossene Verträge wegen Kommafehlern nachträglich anfechten.

Außerdem ist folgende Rechtsprechung erwähnenswert: Es ist unbillig und rechtsmissbräuc hlich, wenn der Kunde sich auf einen so niedrigen Preis (5 Euro statt 1000 Euro) beruft. Der Händler ist wegen des Verstoßes des Kunden gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nicht zur Lieferung der Ware verpflichtet.

Hier gibt es noch mehr Lesestoff zu dem Thema: onlinehaendler-news.de/.../...

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#1 Andree 2017-12-18 11:10
Interessant ich dachte der Verkäufer haftet für Preisfehler?
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