15.02.2018 – Markenrechtsverletzung?: Amazon vor dem BGH | US-Wettbewerbsbehörde könnte Google & Co. stärker überwachen | Google aktiviert seinen Adblocker

Veröffentlicht: 15.02.2018 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 16.02.2018

Der BGH beschäftigt sich mit Amazons Autocomplete-Funktion, die US-Wettbewerbsbehörde könnte das Marktverhalten von Google und Co. stärker ins Visier nehmen und Google startet heute seinen Adblocker.

Amazon-Logo auf einem Paket
© pixinoo / Shutterstock.com

BGH verhandelt zu Amazons Autocomplete-Funktion und Suchalgoithmus

Für Amazon ist es mal wieder ein holpriger Start ins neue Jahr. Nachdem das höchste österreichische Gericht die AGB von Amazon einkassiert und für unzulässig erklärt hat, muss sich Amazon nun zur Verhandlung vor dem BGH einfinden. In zwei Verfahren in Karlsruhe, die am heutigen Tag, dem 15. Februar 2018, stattfinden sollen, geht es dieses Mal um Amazons Autocomplete-Funktion und den hauseigenen Suchalgorithmus. Dann soll vor dem Bundesgerichtshof noch verhandelt werden, ob Amazon die Marken Ortlieb (Az.: I ZR 138/16) und Gofit (Az.: I ZR 201/16) in seiner Suche richtig verwendet oder Markenrechte verletzt.

US-Wettbewerbsbehörde könnte Google und Co. stärker kontrollieren

Joe Simons könnte der nächste Leiter der US-Wettbewerbsbehörde FTC werden. In einer Anhörung erklärte Simons Reuters zufolge, dass die FTC in der Lage sein sollte, große Tech-Unternehmen wie Google oder Facebook zu untersuchen, sollten sie ihre Marktmacht missbrauchen. Er habe nichts gegen große Unternehmen, so Simons. Doch wenn diese zu weit gingen, müsse man einschreiten. „Unternehmen, die groß und einflussreich sind, könnten unangemessene Mittel einsetzen, um groß zu bleiben“, so Simons. Auch Christine Wilson, die als Leiterin der FTC in Frage kommt, sieht das so: „Keine Firma steht über dem Gesetz“, sagte sie.

Tag der Werbe-Entscheidung: Google aktiviert seinen Adblocker

Google aktiviert heute seinen Adblocker. Wie der GoogleWatchblog meint, habe das in den Chrome-Browser integrierte Feature „das Potenzial, das Web innerhalb kürzester Zeit von zu aufdringlicher Werbung zu befreien“. Google hatte in den vergangenen Tagen die Funktionsweise seines Adblockers nochmals beschrieben. Wird auf einer Website eine „Bad Ad“ blockiert, erhält der Nutzer darüber eine Info und kann sich weitere Details anzeigen lassen. Zudem kann der Nutzer den Adblocker für die entsprechende Website auch deaktivieren. Google wird die Webmaster darüber informieren, dass ihre Website zu aufdringliche Werbung enthält. Reagieren sie nicht innerhalb von 30 Tagen darauf, sollen alle Werbe-Banner auf der Website blockiert werden.

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