[OnAir] Abmahngefahr bei Werbung mit Garantien: Fehlerquellen und wie man diese vermeidet

Veröffentlicht: 02.03.2018 | Geschrieben von: Christian Laude | Letzte Aktualisierung: 02.03.2018

In diesem OnAir reden wir ausführlich über das Thema Werbung mit Garantien. Was ist dabei alles zu beachten? Warum werden Händler immer wieder abgemahnt, wenn sie Garantien anbieten, die über das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinausgehen? Und wie lassen sich Abmahnungen erfolgreich vermeiden? Diese Fragen sind Bestandteil der 56. Ausgabe von OnAir.

Vor dem Mikro:

Christian Laude (@Laudenpeters), Redakteur

Yvonne Bachmann (@YvonneBachmann), Rechtsanwältin

Kommentare  

#2 oejendorfer 2018-03-07 15:35
Auch wir sind schon wegen der Garantie abgemahnt worden. Einfach bei ebay eine Garantiezeit bei der Artikeldarstell ung eine Garantiezeit des Herstellers eingetrachten und scho kam so ein Abmahnverein an und hat kassiert. Keinem Menschen ist ein Schaden zugefügt worden. Nur mir. Man sieht es ja tagtäglich, das EU Politiker von der Realität keine Ahnung haben - haben wohl Langeweile- und die Bundesregierung übernimmt ohne zu prüfen dieses gesetzesquatsch . Keine "Sau" ließt im Geschäft das Kleingedruckte auf dem Marmeladenglas. Scheinbar suchen sich auch die Verbraucherzent ralen immer wieder neue Geldquellen. Wenn jemand etwas zu meckern hat, möge er sich bitte selbst darum kümmern. Diese "Abmahmabzocker"
gehen wir auf den Geist. Ist es da ein Wunder, wenn der Bürger immer mehr nach REchts abdriftet und eine bestimmte Partei wählt. Es fehlt der logische Menschenverstan d bei vielen dieser Abmahner. Es entsteht kein Schaden, wenn ich eine Herstellergaran tie anbietet. (Infos dazu holt man sich dann aus dem Internet.
tschüs
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#1 JM 2018-03-07 14:55
Naja Frau Bachmann... Die Aussage "man 2 Jahre innerhalb des Kaufs sagen kann, das ist kaputt gegangen..." ist falsch. Der Mangel muss beim Gefahrenübergan g vorhanden sein... Wir haben hier täglich mit Kunden zu tun, die nach 12 Monaten anfangen zu diskutieren dass ein Ausfall nach 12 Monaten ein Gewährleistungs fall wäre. Innerhalb der ersten 6 Monate mag dies beim Verbraucher stimmen (Beweislastumke hr). Fakt ist jedoch, dass Mängel die im Verlauf der Zeit nach 6 Monaten auftreten kaum noch als Gewährleistung anzusehen sind (Thema Beweislast).
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