„Go-Digital“: 50 Prozent staatliche Förderung für den neuen Online-Shop

Veröffentlicht: 03.07.2018 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 03.07.2018

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Förderprogramm „Go-Digital“ kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von digitalen Projekten – unter anderem auch beim Aufbau eines professionellen Web-Auftritts und Online-Shops. Wir erklären, wer von der Förderung profitiert, was genau gefördert wird und wie viel Geld es um Staat gibt.

Go Digital
© Rawpixel.com – shutterstock.com

In Deutschland wird der Online-Handel von den Big Playern bestimmt. Amazon, Otto und Zalando verfügen dabei über genug finanzielle Mittel, um neueste Trends zu testen und zu implementieren. Als kleines oder mittelständisches Unternehmen schaut man da oft in die Röhre, denn die finanziellen Mittel sind meist begrenzt.

Das weiß auch die Regierung. Damit sich KMU in puncto Digitalisierung und im Wettbewerb nachhaltig behaupten können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Förderprogramm „Go-Digital“ gestartet. Mit seinen drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ richtet sich „Go-Digital“ gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.

Bürokratie? Antragsstellung übernehmen andere

Wer staatliche Förderung liest, denkt sofort an viel Bürokratie. Doch das BMWi will KMU die Förderung so einfach wie möglich zugänglich machen, weswegen die bürokratischen Erfordernisse wie die Antragsstellung von autorisierten Beratungsunternehmen übernommen werden. Dabei sind die Beratungsunternehmen nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung.

Eine Liste mit allen für das Förderprogramm „Go-Digital“ autorisierten Beratungsunternehmen wird regelmäßig aktualisiert und ist an dieser Stelle einsehbar. Eines dieser autorisierten Beratungsunternehmen ist die Berliner Agentur Ador Design. Gesellschafter Sebastian Bzdak ist von dem Förderprogramm überzeugt. Seine Erfahrung zeigt, dass das Förderprogramm ein Segen insbesondere für kleine und mittelständische Händler ist. „Seit unserer Autorisierung als Beratungsunternehmen durch das BMWi konnten wir eine Vielzahl von Projektanfragen dieser Kundengruppe über ein erstes Gespräch hinaus bearbeiten. Das betrifft natürlich vor allem solche Anfragen, die aus Kostengründen bisher schon im Keim erstickt sind. Das war für alle Beteiligten sehr frustrierend. Dank der Fördermöglichkeiten im Rahmen von Go-Digital können nun auch kleine und mittelständische Unternehmen Projekte und Ideen umsetzen, die bisher aus Budgetgründen keine Chance hatten. Wir freuen uns, diese Entwicklung begleiten zu dürfen“, erzählt er im Gespräch.

Wer wird gefördert?

Natürlich erhält nicht jedes Unternehmen eine Förderung im Rahmen des „Go-Digital“-Programms. Generell werden, so auf der Seite des BMWi nachzulesen, nur „Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial“ gefördert. Die Unternehmen müssen dabei folgende Kriterien erfüllen:

  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Mit den Kriterien wird deutlich, dass das BMWi durchaus die richtige Zielgruppe für das Förderprogramm getroffen hat und nicht am Bedarf vorbei fördert. Das sieht auch Bzdak so: „Wir sind froh, dass die Fördermittel somit zu den kleinen und mittleren Unternehmen fließen und es diesen ermöglicht wird, zumindest in den wichtigen Teilbereichen mit den großen Playern mitzuziehen. Gerade Onlinehändler wissen ja genau, welche Rolle die digitale Markterschließung spielt — es geht in ihrem Kerngeschäft genau darum. Jeder weiß — oder ahnt es zumindest — das die Digitalisierung insb. in kleineren Unternehmen ein immens wichtiger Entwicklungsschritt ist, um auch zukünftig konkurrenzfähig zu bleiben. Ebenso ist den meisten Händlern spätestens mit dem ‚DSGVO-Aufruhr‘ bewusst geworden, das IT-Sicherheit ein ernst zu nehmendes Thema ist und hier Fallstricke unbedingt vermieden werden sollten.“

Was wird gefördert?

Neben dem Wer stellt sich natürlich auch die Frage, was genau gefördert wird und vor allem wie viel Geld es vom Staat dazu gibt.

Erst einmal zum „Was wird gefördert“. Insgesamt gibt es drei Fördermodule: „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“. Wie im FAQ des BMWi nachzulesen, muss im Rahmen der Antragstellung ein Hauptmodul gewählt werden, welches mindestens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmacht. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden, können nach Bedarf ein beziehungsweise zwei Nebenmodule zusätzlich gewählt werden. Das BMWi weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der zentralen Bedeutung der IT-Sicherheit „in diesem Kontext immer mindestens zwei Tagewerke zu beraten“ sind – unabhängig von der Wahl und Kombination der Module. Heißt: Wer sich ausschließlich in den Modulen „Digitale Markterschließung“ und/oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ beraten bzw. Projekt umsetzen lassen will, muss zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit einkalkulieren.

IT-Sicherheit

Das Modul IT-Sicherheit fördert unter anderem Risiko- und Sicherheitsanalysen (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen. Das verfolgte Ziel ist die Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie die Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität.

Digitale Markterschließung

In dem zweiten Modul – Digitale Markterschließung – wird unter anderem die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, der Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung, die Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing gefördert. Aber auch nachgeordnete Geschäftsprozesse wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren fallen in diesen Bereich. Die Ziele des Moduls sind dabei die Unterstützung der Vermarktung und Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen.

Digitale Geschäftsprozesse

Das dritte geförderte Modul hat zum Ziel, eine möglichst durchgängige Digitalisierung von Arbeitsabläufen im Unternehmen zu etablieren. Gefördert werden deswegen unter anderem die Einführung von „e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.“ Abhängig vom Ist-Zustand im Unternehmen können Beratungs- und Umsetzungsleistungen in den Bereichen Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren erfolgen.

Wie viel Förderung gibt es?

Laut Website des BMWI „werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro“ gefördert.

Was etwas kryptisch klingt, wird von Sebastian Bzdak entschlüsselt und konkretisiert:

„Es können max. 33.000 Euro Projektkosten gefördert werden – d.h. also 16.500 Euro können als Zuschuss bezogen werden. Das ergibt einen Hebel von 50 Prozent – eine ganze Menge also. Wird die Förderung für mindestens zwei der Module beantragt, kann die volle Fördersumme bezogen werden. Wird nur ein Modul beantragt, beträgt die maximale Fördersumme 22.000 Euro.“ Um z.B. einen klassischen Online-Shop neu aufzusetzen, erklärt er weiter, wäre eine Förderung hauptsächlich im Bereich „Digitale Markterschließung“ anzustreben. Doch was passiert, wenn die Gesamtprojektkosten die maximale Fördersumme übersteigen? Bzdak: „Das ist kein Problem. Die Förderung wird dann bis zum Maximalbetrag gewährt und der Rest der Projektkosten muss normal aufgebracht werden.“

Aber auch bei der Selbstbeteiligung gibt es noch einige Rahmenbedingungen zu beachten. Die Eigenbeteiligung darf, so sieht es das „Go-Digital“-Förderprogramm vor, 20 Prozent des Vorjahresumsatzes des zu beratenen Unternehmens nicht übersteigen. Weiterhin sind ab 10 Prozent „ergänzende Erläuterungen zur Aufbringung des Eigenanteils unaufgefordert mit einzureichen“. Diese Erläuterung obliegt dem Beratungsunternehmen.

Danach gefragt, ob er die Höhe der Förderung für ausreichend hält, sagt Fabian Bzdak auf Nachfrage: „33.000 Euro sind die momentane maximal förderfähige Projektsumme. Das heißt, 16.500 Euro können als Zuschuss beantragt werden. Das ist gerade für kleine Händler eine Menge Geld. Die meisten kleineren Projekte lassen sich damit bereits vollständig umsetzen. Man darf nicht vergessen, dass auch ‚nur‘ einige Tausend Euro für etliche Händler eine ernst zu nehmende Hürde darstellen. Gerade daher ist es interessant zu sehen und mit unseren Kunden gemeinsam herauszubilden, welche Verbesserungen durch die Förderung möglich werden. Viele Händler erkennen die Chance und steigen in wichtige Themen wie optimiertes Marketing, automatisierte Geschäftsprozesse oder wirklich relevante IT-Sicherheitsfragen ein, die ohne die Förderung einfach zu teuer waren.“

Förderung beantragen? Ja unbedingt!

Das „Go-Digital“-Förderprogramm ist ein Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass der Staat durchaus auch Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmer und Online-Shop-Betreiber bereithält. Wer demnächst beispielsweise einen Relaunch oder die Einführung eines neuen Services plant, sollte sich deshalb unbedingt näher mit dem Förderprogramm beschäftigen und sich entsprechend bei einem der autorisierten Beratungsunternehmen beraten lassen.

Übrigens: Auch StartUps können in den Genuss der Förderung kommen. Dafür muss allerdings ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar sein.

Kommentare  

#1 Chris Lawson 2021-02-25 10:54
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein Jungunternehmer und möchte sobald wie möglich eine neue Idee auf den Markt bringen.

Leider habe ich durch die momentane Pandemie nicht genug Kapital um meine Idee zu Realisieren. Ich habe bereits einen Kompletten Bussinnesplan erstellt und alle nötigen Partner heran gezogen.

ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen

mit freundlichen Grüßen

Chris Lawson
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