20.03.2014 – Logistikdienstleister GLS Germany erhöht Preise | Online-Dienste müssen E-Mail-Kündigung akzeptieren | bvh kooperiert mit China Express Association

Veröffentlicht: 20.03.2014 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 19.03.2014

GLS Germany möchte nach eigener Aussage ab dem 1. April 2014 seine Tarife für Geschäftskunden durchschnittlich um 3,8 Prozent anheben. Außerdem: Das Landgericht München hat in einem Urteil entschieden, dass Online-Dienste Kündigungen via E-Mail akzeptieren müssen und der bvh ist eine Partnerschaft mit dem chinesischen Verband CEA eingegangen.

Der Newspreview für den 20. März 2014.

Logistikdienstleister GLS Germany erhöht seine Preise

GLS Germany hat angekündigt ab dem 1. April 2014 die Tarife für Geschäftskunden um durchschnittlich 3,8 Prozent anheben zu wollen. Die Preise in den GLS Paketshops sollen hingegen konstant bleiben. Der 2012 eingeführte „FlexDelivery“-Service werde in Kürze um weitere Optionen für Empfänger erweitert, sagte GLS in einer Mitteilung. Zusätzlich soll der Service für den internationalen Versand in weiteren Ländern verfügbar gemacht werden.

Urteil: Online-Dienste müssen E-Mail-Kündigung akzeptieren

Die stete Digitalisierung des beruflichen und privaten Alltags hat auch Auswirkungen auf den rechtlichen Bereich. Ein Beispiel gibt nun das Landgericht München: Dieses hat laut golem.de entschieden, dass Online-Unternehmen und -Plattformen ihre Kunden nicht verpflichten dürfen, eine Kündigung in „herkömmlicher Schriftform“ (das heißt via Brief oder Fax) zu verfassen. Auch Kündigungen in digitaler bzw. elektronischer Form müssen demnach akzeptiert werden. In diesem Zuge erkläre das Gericht die AGB jener Online-Unternehmen als unwirksam, die ausschließlich eine Brief- oder Fax-Form fordern.

Hintergrund des Urteils war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. Dieser hatte juristische Schritte gegen das Unternehmen Be Beauty und dessen digitale Dating-Plattform Edates.de unternommen, weil Kunden hier „die Kündigung des Online-Vertrages unangemessen erschwert werde“. Gegen das Urteil ist eine Revision zugelassen.

bvh kooperiert mit China Express Association

Der bvh hat angekündigt mit Chinas E-Commerce-Verband China Express Association (CEA) eine Kooperation zu starten. Im Rahmen dieser Partnerschaft möchten die Verbände gemeinsam den grenzüberschreitenden Handel stärken. „Der bvh und die CEA gewährleisten einen regelmäßig stattfindenden Erfahrungs- und Wissensaustausch im Hinblick auf die jeweilige Marktsituation. Dieser Austausch umfasst die Bekanntgabe und Weiterentwicklung von Studienergebnissen rund um den Interaktiven Handel sowie gegenseitige Besuche“, teilte der bvh mit.

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