Rückblick: Der Online-Handel im März

Veröffentlicht: 01.04.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 01.04.2014

Kaum etwas war für viele Online-Händler im vergangenen Monat so einschneidend, wie das umfassende Frühjahrs-Update von eBay: Der Online-Marktplatz änderte seine AGB, führte zahlreiche neue Funktionen ein und machte große Ankündigungen. Darüber hinaus gab’s Ärger bei Amazon, jede Menge Streaming-Pläne und viele weitere interessante Unternehmens-News. Wir geben einen Überblick, was den E-Commerce im März bewegte.

Rückblick

TV-Streaming für alle

Der Kampf im „herkömmlichen E-Commerce“ hat im vergangenen Monat eine neue Richtung eingeschlagen. Die großen Player der Branche sind ins Streaming-Geschäft eingestiegen – oder haben zumindest entsprechende Ankündigungen gemacht. Kunden stehen bald vor der Qual der Wahl: Google, Amazon oder Apple?

Während Google mit dem Verkauf seines Chromecast Streaming-Sticks bereits begonnen hat, verdichten sich die Gerüchte, dass auch Apple alsbald ins Geschäft einsteigt. Das Unternehmen mit dem Fallobst-Zeichen soll den Schritt auf den TV-Markt bereits seit langem planen und in regem Kontakt zu einem Kabelnetzbetreiber stehen.

Natürlich wird sich auch Amazon nicht lumpen lassen und den Trend mit dem Online-Fernsehen für sich zu nutzen wissen. Es wird jedoch gemunkelt, dass das Unternehmen nicht bloß einen einfachen TV-Stick herausbringt, sondern eine Kombination aus Streaming- und Gaming-Stick entwickelt. Damit würde der Konzern sicherlich eine Menge Film-, Serien- und auch Spieler-Herzen für sich gewinnen.

Rundumerneuerung für eBay

Das Frühjahrs-Update von eBay ist so umfassend und bereichsübergreifend, dass es nicht nur als „Lifting“, sondern eher als „Gesamtkörper-OP“ bezeichnet werden könnte. Es bringt Veränderungen im Design mit sich und schlägt sich in einer Anpassung des gesamten Gebührenmodells nieder. Außerdem wurden im Zuge der „Kollektionen“ neue soziale Funktionen eingeführt und Änderungen in den Regularien der Bewertungen verkündet. Neben einer Vereinfachung der Kaufabwicklung steht des Weiteren die Einführung eines Rechnungskaufs sowie eines shopübergreifenden Warenkorbs an.

Amazon: Kritik an Prime, Smartphone-Gerüchte und B2B-Pläne

eBay-Bewertungssystem: die Neuerungen im Überblick wieder diverse neue Unternehmensentwicklungen – zum Beispiel Pläne, den B2B-Bereich auszubauen, neue Gerüchte um ein hauseigenes Smartphone oder die radikale Senkung der Umsatzbeteiligung bei Hörbüchern. Zum anderen könnte das Unternehmen etablierten Verlagen mit seinem neuen Verlagsprogramm Konkurrenz machen.

Prime-Kunden schimpften derweil über das Angebot von Amazon. Demnach sei die Einführung des Streaming-Dienstes Amazon Prime Instant-Video bei Weitem nicht so glatt verlaufen, wie erhofft. Viele Nutzer klagten über Browser-Schwierigkeiten und die Prozesse bei der Identitätsprüfung.

Social Media-Portale setzen auf Werbung, Facebook integriert Impressum

Pinterest hat sich dazu entschlossen, endlich auf Werbeformate zu setzen und will dementsprechend kostenpflichtige Werbung einführen. Das soziale Netzwerk ist bekannt dafür, konsumfreudigen Nutzern einen Kanal zu bieten und sowohl Online- als auch Offline-Käufe anzuregen. Ziel ist es, endlich von der Kauflaune der Mitglieder zu profitieren.

Auch Facebook bastelt an seinen Werbeformaten und hat angekündigt, künftig Video-Anzeigen einzubinden. Die Kurzvideos dürften bei vielen Werbetreibenden auf großen Zuspruch stoßen und sollen vorerst in den Vereinigten Staaten ausgerollt werden. Falls die Einbindung dort erfolgreich verläuft, dürfte auch eine Erweiterung auf Deutschland durchaus wahrscheinlich sein.

Für eine Großzahl von Online-Händlern dürfte eine weitere Neuerung von Facebook für Aufatmen sorgen: Die Einbindung eines Impressums. In der Vergangenheit gab es zahlreiche Fälle, in denen sich die User über mangelnde Möglichkeiten zum rechtssicheren Auftritt beschwert haben – es gab sogar Fälle von Abmahnungen. Nun soll eine neue Schaltfläche für zufriedene Unternehmen sorgen. Bislang ist die Einbindung jedoch nur auf die „normale“ Version beschränkt, während die mobile Version bislang außen vor bleibt.

SEO und SEA: Von zerschlagenen Netzwerken, ausgeschlossenen Anzeigen und einem neuen Player

Auch in der Welt der Suchmaschinenoptimierung und des -marketings gab es im März Einiges zu berichten. So führte Google seinen Kampf gegen sogenannte „unnatürliche Links“ fort und zerschlug ein weiteres deutsches Linknetzwerk. Das Besondere an der Aktion: Zum ersten Mal nannte das US-Unternehmen den Namen des entsprechenden Missetäters: efamous.

Darüber hinaus legte Google Hand an seine AdWords-Anzeigen, die mithilfe eines neuen Features noch höhere Klickraten generieren sollen. Wie das funktioniert? Mit integrierten Kundenbewertungen, die die Qualität des entsprechenden Produkts oder der Dienstleistung in den Fokus rücken. In einem ersten Schritt wird Google die neuen AdWords-Anzeigen in den USA, in Kanada und dem Vereinigten Königreich launchen.

Kritisch dürften Online-Händler derweil das Vorhaben von Google bezüglich der Shopping-Anzeigen sehen. Das Unternehmen hatte angekündigt, nur noch jene Produkte zu bewerben, die mit vollständigen Informationen versehen sind. Unvollständigkeit solle demnach zum Ausschluss aus dem Anzeigen-Repertoire führen.

Um der Übermacht von Google zu trotzen, steht Usern seit wenigen Wochen eine neue Möglichkeit zur Verfügung: Qwant.com ist nämlich eine frisch gelaunchte Suchmaschine, die an der Marktführerschaft Googles kratzen will und Nutzern mehr Privatsphäre verspricht.

Rechtliches im März

Auch die Rechtswelt hielt für Online-Händler wieder einige Neuigkeiten bereit. Unsere Juristin Yvonne Gasch hat für Sie die wichtigsten News zusammengetragen:

Zum 12.03.2014 trat die für den Verkauf über die Plattform eBay schon länger angekündigte AGB-Umstellung in Kraft. Das Europäische Parlament in Straßburg hat am selben Tag für eine neue Datenschutz-Grundverordnung gestimmt. Dieser Schritt war auch dringend notwendig, haben die bisherigen Regelungen bereits ein stolzes Alter von 19 Jahren erreicht. - In der sich ständig entwickelnden Internetwelt ein wahres Fossil.

In weniger als 3 Monaten kommt auf Online-Händler eine große Gesetzesumstellung zu: die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Verkäufer können aber punkten, wenn sie sich rechtzeitig mit der Umstellung vertraut machen. Im März hat sich unsere Artikelreihe daher mit der Garantie, dem Verkauf digitaler Inhalte sowie den neuen Ausschluss- und Erlöschensgründen in Bezug auf das Widerrufsrecht fortgesetzt.

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