5 Top-Themen des Tages: Kleinstunternehmen ohne Online-Shop, Statista-Studie, Lidl-Relaunch, Kinnevik über Zalando, EuGH-Urteil zum Internet

Veröffentlicht: 06.06.2014 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 06.06.2014

Nur die Hälfte der Kleinstunternehmen hat einen Online-Shop, es gibt keinen Zusammenhang zwischen Traffic und Kaufwahrscheinlichkeit, Lidl relauncht seinen Shop, Kinnevik veröffentlicht seine Zalando-Präsentation und es darf gesurft werden!

 Top-Themen 06.06.2014

Nur jeder zweite Händler hat einen Online-Shop

Nur gut die Hälfte aller Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte haben, hat einen Online-Shop. Das zeigen aktuelle Zahlen des HighTech-Verbandes Bitkom. Von 2012 bis 2013 sei dieser Wert um 10 Prozent gesunken, was auf eine zunehmende Digitalisierung unter Kleinstunternehmen hinweise. Bei größeren Unternehmen haben 84 Prozent eine Online-Präsenz. Deutschland belegt mit diesen Werten im internationalen Vergleich Rang 5.

Kein Zusammenhang zwischen Traffic und Kaufwahrscheinlichkeit

Ein Online-Shop, der viele Besucher lockt, erzeugt keine hohe Kaufwahrscheinlichkeit. Das zeigen aktuelle Statista-Zahlen. Marktführer Amazon kann bei über 128 Millionen Besuchen im Monat März so etwa nur eine Kaufwahrscheinlichkeit von rund 73 Prozent erzeugen. Ranglistenführer Conrad kommt bei nur 4,56 Millionen Besucher aber auf eine Kaufwahrscheinlichkeit von stolzen 90 Prozent. Zwischen Traffic und Kaufwahrscheinlichkeit besteht demnach kein Zusammenhang.

Lidl relauncht Online-Shop

Der Discounter Lidl wird nach Angaben von Internet World in der kommenden Woche sein Online-Angebot ausweiten und einen Shop-Relaunch durchführen. Dabei sollen vor allem mehr Lebensmittel online angeboten werden. Aber auch die Struktur des Shops soll überarbeitet und der Shop an den M-Commerce angepasst werden.

Kinnevik resümiert Zalando

Auf dem Capital Markets Day hat Kinnevik seine Position auf dem Markt und seine Investitionen erläutert. Bereits vor einiger Zeit wurde der Rückblick auf die Zusammenarbeit mit dem Inkubator Rocket Internet veröffentlicht. Nun hat der schwedische Investor, wie Gründerszene berichtet, auch die 23-seitige Präsentation zu Zalando der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

EuGH entscheidet: Online-Inhalte dürfen gelesen werden

Wann begeht man im Internet einen Urheberrechtsverstoß? In vielen Fällen ist die Rechtslage in dieser Frage noch ungenau. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass das bloße Lesen von Online-Inhalten keinen Urheberrechtsverstoß darstellt. Laut FAZ hatte die britische Lobby-Organisation NLA geklagt, dass beim Anklicken eines Artikels im Netz dieser im Cache zwischengespeichert wird. Für diese Kopie wollte die NLA zusätzliche Lizenzgebühren verlangen. Das EuGH widersprach der Argumentation, schließlich würde damit jeder Klick im Netz eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

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