Nach Cyberattacke: eBay-Nutzer von Spam-Mails geplagt

Veröffentlicht: 25.06.2014 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 25.06.2014

Der Angriff auf die Kundendatenbank von eBay hat scheinbar erste Konsequenzen für die Nutzer: Derzeit werden falsche Mahnungen von der „Anwaltskanzlei Ebay GmbH“ verschickt. Die Spam-Mails enthalten offenbar Malware wie etwa Trojaner. Augenscheinlich ist ein Großteil der eBay-Nutzer von dieser Spam-Welle betroffen.

 Spam-Ordner im E-Mail-Fach

(Bildquelle Spam-Ordner: Feng Yu via Shutterstock)

Im eBay-Forum äußern sich unzählige Nutzer, dass sie die Spam-Mail erhalten haben. Demnach enthalten die E-Mails der „Anwaltskanzlei Ebay GmbH“ eine Forderung über einen ausbleibenden Geldbetrag plus Mahngebühren. Außerdem befinde sich eine .zip-Datei im Anhang, die wahrscheinlich Malware, beispielsweise einen Trojaner, enthält. Die meisten Nutzer des Online-Marktplatzes scheinen die Spam-Nachricht aber schnell durchschaut zu haben. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die meisten Kunden zu dem Zeitpunkt, auf den die Mahnung sich bezieht, nichts bei eBay gekauft haben.

Obwohl viele Nutzer den augenscheinlichen Phishing-Versuch direkt durchschaut haben, sorgt die E-Mail bei anderen doch für Unsicherheit. „Hallo habe heute auch so eine mail bekommen was jetzt tun?“, fragt beispielsweise der User kleber-klaus. „Habe auch nichts gekauft und werde auch nichts bezahlen wenn ich was kaufe wird nur mit pay PAL bezahlt und nun? Was habt ihr gemacht?“ Der Nutzer scharring115 merkte - wohl sehr zu seinem Glück - an: „Den Anhang an der Email kann ich nicht öffnen.“

Allen Betroffenen sei hier geraten: Gehen Sie weder auf die E-Mail ein, öffnen Sie den Anhang nicht und leiten Sie die Mail unverändert an spoof@ebay.de weiter.

Netzwelt.de zeigt Inhalt der Spam-Mail

Auch Netzwelt.de hat eine der falschen Mahnungen erhalten. Demnach lautet der Text der Spam-Mail an das Info-Portal:

"Sehr geehrte/r XXX,

leider konnten wir bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang auf unsere Geldforderung Nr. 43ZLW-6513686 vom 05.05.2014 feststellen. Das gespeicherte Konto wurde nicht genügend gedeckt, um die Kontoabbuchung durchzuführen. Sicherhlich handelt es sich dabei nur um ein Versehen. Die Überweisung erwarten wir bis spätestens 25.06.2014. Für Rückfragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb des gleichen Zeitraums. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 11,00 Euro und die Kosten unserer Beauftragung von 27,42 Euro berechnet.

Falls Sie diesen Zahlungstermin nicht einhalten, werden wir Ihnen weitere Kosten des Mahnverfahrens und Verzugszinsen in Rechnung stellen müssen. Die Kontakt Telefonnummer und weitere Informationen ersehen Sie in Ihrer Rechnung im Anhang. Bitte beachten Sie, dass keine weitere Mahnung erfolgt. Nach Ablauf der Frist wird die Angelegenheit dem Gericht und der Schufa übergeben."

Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten haben, sollten Sie den Anhang auf keinen Fall öffnen. Auch eine Antwort auf die Mail ist nicht ratsam. Das würde den Spammern mindestens anzeigen, dass Ihre E-Mail-Adresse echt und aktiv ist – womit Sie das Ziel von weiteren Spam-Attacken sein könnten.

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