5 Top-Themen des Tages: Abbruch von eBay-Auktionen, neue Google Shopping Spezifikationen, Deutsche hassen Bargeld, neuer Kindle-Store, Customer Journey im Elektrohandel

Veröffentlicht: 08.07.2014 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 08.07.2014

Heute in den News: Ein Urteil erlaubt eBay-Händlern den vorzeitigen Abbruch einer Auktion, Google gibt neue Spezifikationen für seinen Shopping-Dienst heraus und PayPal zeigt in einer Studie, dass die Deutschen dicke Portemonnaies hassen. Ebenfalls aktuell: Amazon startet einen Kindle-Store für exklusive E-Books und Käufer von Elektrogeräten informieren sie im Netz und im stationären Handel.

Top-Themen 8.4.2014

eBay-Händler dürfen Auktionen vorzeitig abbrechen

Um eine Auktion bei eBay abbrechen zu können, muss ein Händler sehr triftige Gründe haben. Nicht umsonst findet sich in den Hilfeseiten des Marktplatzes ein ganzes Kapitel mit Gründen für den Abbruch einer Auktion. So dürfen Händler eine Auktion nur abbrechen, wenn sie einen Fehler bei der Eingabe des Gebots gemacht haben, oder ein andere unverschuldeter Grund vorliegt, wenn der Artikel zum Beispiel gestohlen wurde. In den Bestimmungen legt eBay unmissverständlich fest, dass ein Abbruch einer Auktion aufgrund persönlicher Gründe unzulässig ist. Das Amtsgericht Darmstadt entschied nun in einem Fall, dass ein Abbruch einer Auktion aus persönlichen Gründen vollkommen rechtens ist. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann einen Anhänger zum Verkauf über eBay angeboten, die Auktion aber nach einem Tag wieder beendet. Der bis dahin Höchstbietende forderte den Anbieter zur Herausgabe des Anhängers heraus. Das Amtsgericht Darmstadt wies die Klage nun jedoch mit Urteil vom 25.06.2014 ab (Az.: 303 C 243/13). Das Gericht verwies darauf, dass Anbieter in aller Regel laufende Auktionen abbrechen dürfen, ohne sich dabei rechtefertigen zu müssen. Eine Ausnahme bilden hierbei Auktionen, deren Laufzeiten weniger als 12 Stunden betragen. Es ist zu beachten, dass die Entscheidung des AG Darmstadts einer Mindermeinung in der Rechtsprechung entspricht und sich nicht mit den Urteilen des BGH in Einklang bringen lässt.

Google gibt neue Spezifikationen für Google Shopping heraus

Händler, die ihre Waren bei Google Shopping anzeigen lassen wollen, müssen dem Suchmaschinenanbieter von nun an einen guten Produktfeed zur Verfügung stellen. Die Daten der Produkte können so viel leichter gesammelt und in den Suchergebnissen angezeigt werden. Nun hat Google die Bestimmungen für die Produktfeeds angepasst, um Händlern ein höheres Maß an Flexibilität bieten zu können. Neben ausführlicheren Beschreibungen, separaten Links zu Mobilseiten und genauen Beschreibungen von Händlerpaketen gibt es auch neue Attribute, mit denen Artikel noch besser beschrieben werden können.  Nebenbei bekommen die Händler auch Tipps zur Bildqualität ihrer Bilder. Die neuen Spezifikationen gelten ab dem 30.September.

Die Deutschen hassen ihre dicken Portemonnaies

In einer weltweit durchgeführten Studie hat Paypal versucht Antworten auf die Fragen „Wie beeinflusst der Umgang mit Geld unser Leben?“ und „Wie verbringen wir unsere Zeit – und wo verschwenden wir sie?“ zu finden. So möchten zum Beispiel die Deutschen, dass die Technologie ihnen ein unkomplizierteres und besser vernetztes Leben in puncto Geld und Bezahlen ermöglicht. Knapp ein Drittel der Deutschen will vermeiden größere Mengen Bargeld mit sich herumschleppen zu müssen und ein weiteres Drittel ist genervt davon, vor dem Bezahlen an Kassen warten zu müssen. Weit über die Hälfte der Deutschen wünscht sich jedoch vor allem einen sicheren Einkauf. Diese Angst hemmt laut der Studie jedoch wiederum den grenzüberschreitenden Einkauf im Netz.

Amazon startet neuen Kindle-Store für Exklusivveröffentlichungen

Wie das Kindle-Team bekannt gab, ist am Montag ein neuer Shop für E-Books gestartet. Das Angebot umfasst ausschließlich exklusive Veröffentlichungen, die nur über den Kindle-Store erhältlich sind. Momentan umfasst das Angebot über 560.000 Bücher, wobei sich auch zahlreiche deutsche Werke darunter befinden. Ein Großteil der angebotenen Bücher sind übrigens Self-Publisher-Publikationen und AmazonCrossing-/Amazon-Publishing-Angebote, denn die deutschen Verlage haben sich dazu verpflichtet, alle Buchhändler gleich zu behandeln und zu beliefern. Amazon tritt damit in direkte Konkurrenz zu anderen Seiten, die exklusive Veröffentlichungen als E-Books anbieten. Jedoch gibt es einen großen Nachteil bei diesem Angebot: Durch das Kindle-DRM werden  die Nutzer gezwungen einen Kindle oder eine passende Lese-App zu benutzen.

So informieren sich Kunden vor dem Elektronik-Kauf

Das IHF in Köln hat im Rahmen einer jetzt veröffentlichten Studie interessante Ergebnisse darüber geliefert, wie sich Kunden vor dem Kauf von Elektronikartikeln über das Angebot informieren. So stellte sich heraus, dass etwa jeder vierte der Befragten Elektro-Artikel in Geschäft kauft, ohne sich vorher im Internet oder im stationären Handel zu informieren. Die restlichen  Befragten nutzen zur Informationssuche vor allem das Internet, gaben aber an zeitgleich immer noch im stationären Handel nach den besten Angeboten zu schauen. Hatten die Kunden von vornherein vor ihre Waren im Internet zu kaufen, wurden vor allem andere Online-Shops zu Rate gezogen und der stationäre Handel spielte als Informationsquelle keine Rolle mehr.

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