5 Top-Themen des Tages: Facebook offline, Händler und Rücksendekosten, Studenten bauen Lieferdrohne, Apple hat Glück vor Gericht, Yahoo mit Verfassungsbeschwerde

Veröffentlicht: 04.08.2014 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 04.08.2014

Die News des Tages: Facebook offline, Händler die Rücksendekosten nicht übernehmen, Studenten bauen Lieferdrohne, Apple mit Glück vor Gericht und Yahoo reicht Verfassungsbeschwerde ein.

Top-Themen 04.08.2014

Facebook Offline: 500.000 US-Dollar Verlust in 20 Minuten

Vergangenen Freitag war Facebook für 20 Minuten offline. Was nun erst einmal nicht so dramatisch klingt, scheint für einige User aber wohl einer Art Apokalypse gleichzukommen. Viele der User wichen daraufhin auf Twitter aus und machten sich unter #facebookdown gehörig Luft oder übten sich in Spott. Berichten zufolge sollen Tausende US-User bei der Polizei nachgefragt haben, ob diese sagen könnte, wann Facebook wieder erreichbar sein wird. Auch wenn der Image-Schaden verkraftbar ist, so hat der Ausfall das Unternehmen in nur 20 Minuten satte 500.000 US-Dollar gekostet.

Welche Online-Händler die Rücksendekosten nicht übernehmen

Einer der am meisten diskutierten Punkte der aktuellen Verbraucherrechterichtlinie waren auf jeden Fall die Rücksendekosten. Das Preisvergleichsportal Deals.com hat nun einmal geprüft, welche Online-Händler die Kosten übernehmen und welche nicht. Auch wenn der Großteil der größeren deutschen Online-Shops die Kosten übernimmt, so gibt es eine kleine Minderheit, welche die Kosten für Rücksendungen auf ihre Kunden umlegt, darunter Klingel, IKEA und Fab.

Studenten entwickeln Lieferdrohne

Im Rahmen ihrer Masterarbeit haben drei belgische Studenten eine Lieferdrohne gebaut, die von gängigen Designs abweicht und die Vorzüge von Helikopter und Flugzeug vereint. Die Drohne kann Pakete mit einem Kilo Gewicht knapp 30 Kilometer weit durch die Luft transportieren und soll bald auch selbstständig landen können. Noch befindet sich die Drohne in der Testphase, doch die Idee ist sehr vielversprechend.

Gericht genehmigt Apples Vorschlag im E-Book-Verfahren

Wie es scheint, wendet sich für Apple im Verfahren um Preisabsprachen für E-Books alles langsam zum Guten. Die zuständige Richterin vom Bezirksgericht New York genehmigte das Vergleichsangebot von 450 Millionen US-Dollar. Das Angebot sieht vor, dass Apple 400 Millionen Dollar für die Entschädigung der betroffenen Kunden und 50 Millionen Dollar zur Deckung der Anwaltskosten verwendet. Die Höhe der Entschädigungen könnte sich aber auch noch einmal verringern, sollte Apple das Berufungsverfahren gegen ein Urteil aus dem Jahr 2013 gewinnen.

Yahoo reicht Verfassungsbeschwerde gegen Leistungsschutzrecht ein

Am vergangenen Freitag hat Suchmaschinenbetreiber Yahoo eine Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht eingereicht. In einer Pressemitteilung erklärt das Unternehmen „dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist“. Weiter ist Yahoo der Meinung, dass “Suchmaschinen als unverzichtbare Vermittler der Presseverlage und ihrer Erzeugnisse” dienen und von der Pressefreiheit abgedeckt sein sollten.

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