12.08.2014 – Kleidungskauf im Netz | Deuter-Vertriebsbeschränkungen | Verantwortung bei Datensicherheit

Veröffentlicht: 12.08.2014 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 12.08.2014

Die Hälfte aller Kunden kauft ihre Kleidung im Netz, Deuter darf laut Landgericht Frankfurt a.M. keine Vertriebsbeschränkungen mehr auferlegen, und Webseitenbetreiber stehen beim Thema Datensicherheit in der Verantwortung.

Der Newspreview für den 12. August 2014.

Immer mehr Kunden kaufen Kleidung online

Knapp mehr als die Hälfte aller Kunden kauft Kleidung im Netz. Das ist ein Ergebnis der PwC-Studie „Modern Retail – Innovative Hanelskonzepte im Fokus“. Der Online-Kanal sei dabei vor allem eine Ergänzung zum stationären Handel. Nur etwa jeder fünfte Kunde kauft seine Kleidung ausschließlich im Internet – dagegen sucht jeder Dritte nur Ladengeschäfte auf, wenn es um Klamotten geht. Der stationäre Handel scheint vor allem mit dem günstigen Preis beim Sommerschlussverkauf viele Kunden zu locken: 72 Prozent der Befragten achten auf die günstigen Preise während dieser Zeit. "Die Preissensibilität ist bei deutschen Verbrauchern stark ausgeprägt. Deshalb sind Angebotswellen wie der aktuell laufende Sommerschlussverkauf eine hervorragende Gelegenheit für den Einzelhandel, die Kunden mit attraktiven Offerten in ihre Läden zu locken. Wichtig ist allerdings, dass die Angebote auch tatsächlich ein guter Deal sind. Denn viele Kunden vergleichen die Preise im Internet - immer häufiger mit dem Smartphone direkt im Laden", kommentiert Gerd Bovensiepen, Leiter des PwC-Geschäftsbereichs Handel und Konsumgüter in Deutschland und Europa.

Landgericht Frankfurt a.M. kippt Vertriebsbeschränkungen von Rucksackhersteller Deuter

Für Online-Händler gehören sie seit Längerem zum Alltag: vom Hersteller auferlegte Vertriebsbeschränkungen, die den Online-Handel einschränken oder gänzlich verbieten. In diesem Bereich gibt es jedoch gute Neuigkeiten für Online-Händler von Markenware des Rücksackherstellers Deuter: Das Landgereicht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Verbot, die Produkte über Online-Marktplätze zu verkaufen, rechtswidrig ist (AZ 2-03 O 158/13). Damit folgt das Gericht der Tendenz in der Rechtsprechung, derartige strenge Vertriebsbeschränkungen für unzulässig zu erklären.

Webseitenbetreiber für Datensicherheit verantwortlich

Der milliardenfache Diebstahl von Zugangsdaten sorgte vor einigen Tagen für großes Aufsehen. Die Gesellschaft für Informatik äußerte sich nun zu derartigen Fällen und betonte, so auf golem.de zu lesen, dass die Betreiber von Servern und Webseiten in der Verantwortung stehen. „Eine Verantwortungszuweisung allein an die Anwender ist bei allen Datendiebstählen völlig falsch“, betonte Hartmut Pohl, Sprecher des Bereiches Datenschutz und IT-Sicherheit. „Die Betreiber von Servern und Webseiten wissen, dass sie seit Jahren viel zu wenig in Sicherheit investieren.“ Anwender müssten aber in Betracht ziehen, dass sichere Internet-Dienste nicht kostenfrei bleiben könnten.

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