Verbraucherschutz

Über die Hälfte der Online-Bewertungen verstößt gegen EU-Recht

Veröffentlicht: 21.01.2022 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Kundin bewertet online

Die Europäische Kommission hat in Kooperation mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden eine Untersuchung von 223 Websites aus 26 Mitgliedsstaaten sowie Island und Norwegen durchgeführt. Dabei konnten zwei Drittel (144) dieser Websites nicht ausreichend nachweisen, die Bewertungen hinreichend auf ihre Authentizität geprüft zu haben. Untersucht wurden dabei Online-Shops, Marktplätze, Buchungswebsites, Suchmaschinen und Bewertungsportale. 

55 Prozent verstoßen wohl gegen Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken

Das sogenannte Website-Screening analysierte dabei auch, wie genau sich die untersuchten Seiten an die Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken hielten. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass Verbrauchern wahrheitsgemäße Informationen vorgelegt werden. Doch die Umsetzung derer wurde leider als mangelhaft beurteilt.

So informierten 104 von 223 Websites die Nutzer nicht darüber, wie genau ihre Bewertungen gesammelt werden. Auf 118 Seiten gab es keinerlei Informationen dazu, wie man gefälschte Bewertungen verhindere. Und ganze 176 Seiten äußerten sich nicht dazu, ob bezahlte Bewertungen verboten oder gegebenenfalls gekennzeichnet wären. Insgesamt schließen die Behörden hieraus einen Wert von mindestens 55 Prozent an Websites, welche gegen die Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken verstoßen würden. Bei weiteren 18 Prozent der untersuchten Seiten bestehen darüber hinaus große Zweifel an deren Umsetzung.

„Die heutigen Ergebnisse sind ein klarer Aufruf zum Handeln.“

Für EU-Justizkommissar Didier Reynders sind die Ergebnisse erschreckend. „Insbesondere müssen Online-Unternehmen ihren Kunden klare und erkennbare Informationen über die Zuverlässigkeit solcher Bewertungen zur Verfügung stellen. Die heutigen Ergebnisse sind ein klarer Aufruf zum Handeln. Wir werden dafür sorgen, dass das EU-Recht eingehalten wird“, äußerte er in der Presseankündigung der Kommission. 

Im Konkreten bedeutet dies, dass man die untersuchten Websites im Folgenden auf die Ergebnisse ansprechen möchte, um mit ihnen gemeinsam an einer Besserung zu arbeiten. Die Erhebung dürfte vor allem in Vorbereitung auf die bald kommende Umsetzung der neuen Omnibus-Richtlinie durchgeführt worden sein. Deren Regelungen gelten ab dem 28. Mai 2022 und sollen dabei vor allem einen zeitgemäßeren und verbesserten Verbraucherschutz durchsetzen. 

In der umzusetzenden Richtlinie heißt es unter anderem: „Wenn ein Gewerbetreibender Verbraucherbewertungen von Produkten zugänglich macht, gelten Informationen darüber, ob und wie der Gewerbetreibende sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Produkte tatsächlich verwendet oder erworben haben, als wesentlich.“

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Über die Autorin

Ricarda Eichler
Ricarda Eichler Expertin für: Nachhaltigkeit

Ricarda ist im Juli 2021 als Redakteurin zum OHN-Team gestoßen. Zuvor war sie im Bereich Marketing und Promotion für den Einzelhandel tätig. Das Schreiben hat sie schon immer fasziniert und so fand sie über Film- und Serienrezensionen schließlich den Einstieg in die Redaktionswelt.

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Kommentare  

#2 Sven 2022-01-24 12:31
jepp, wie auch die AGBs.
Dient alles grundsätzlich nur dazu Händler gegeneinander auszuspielen,.
Nicht mal Anwälte lesen sich die AGBs durch, bevor sie bestellen.
Kaum jemand ist so bekloppt und macht das.
Daher sind gerade diese Anforderungen VORHER auf alles hinzuweisen einfach lächerlich, sie können es ja ggfls. gerne nachlesen, aber aktiv ständig darauf zu verweisen ist einfach nur hirnverbrannt.
Aber wir sehen es ja bei den Cookies wozu solche Schnapsideen der Regierung oder Eu führen....
Man hat schon gar keinen Bock mehr, überhaupt noch einen Onlineshop zu betreiben und sucht nach Alternativen. Was dazu führt, das immer mehr nur große Konzerne übrig bleiben.
Wie schön war das vor 20 Jahren als jeder seine Webseite ins netz gestellt hat oder seinen Shop und man sich ins Geschäftsleben gewagt hat.
Heute, hat man vom ersten Tag an die Hosen voll, wann es wohl den ersten Ärger gibt!!!
Wenn jemand nicht völlig unbedarft ist, traut sich das doch heute kaum jemand mehr, der sich vorher im Detail über alles informiert.
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#1 Dirk 2022-01-24 08:33
Vielleicht sollte sich die Europäische Kommission besser mit den Dingen beschäftigen, die wirklich wichtig für die Gesellschaft sind. Auch wenn es sicher wichtig ist, dass dem Bewertungs-Spam s und -Fakes Einhalt geboten wird - niemand - wirklich niemand - liest sich derartige Hinweise und Erläuterungen zu Schutzmaßnahmen durch - ebenso wie eine seitenlange Datenschutzerkl ärung. Hier wird nur wieder Bürokratie der Bürokratie wehen erschaffen.
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