Der frühe Vogel

Putzdienst Helpling übernimmt Konkurrenten Book A Tiger

Veröffentlicht: 20.12.2019 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 20.12.2019
Helpling-Mitarbeiterin putzt Glastisch

Der Putzdienst Helpling hat seinen Konkurrenten Tiger Facility Services, besser bekannt unter dem älteren Namen Book A Tiger, aufgekauft. Das Unternehmen hatte auch die Reinigung von Geschäftsräumen im Angebot – und genau darauf zielte Helpling-Gründer Philip Huffmann mit der Übernahme ab: „Kunden fragen uns oft, warum wir nicht auch Büros oder Airbnb-Apartments reinigen“, erklärte er gegenüber dem Handelsblatt. Helpling wolle diesen Service künftig ebenfalls anbieten. Nach dem Zusammenschluss solle das Unternehmen auch weiter wachsen.  

Bei Tiger hätten die Mitarbeiter im Gegensatz zu Helpling eine Festanstellung. Zunächst sollen daher beide Geschäftsmodelle parallel fortgeführt werden. Tiger-Mitgründer Ulrich Lewerenz solle weiter im Management arbeiten, der zweite Gründer Benedikt Franke wechsle in den Beirat. Bereits 2018 hatte Helpling das Schweizer Geschäft von Tiger übernommen. Informationen zum Kaufpreis sind nicht bekannt. Erst kürzlich hatte aber ProSiebenSat.1 20 Millionen Euro in den Putzdienst investiert

Facebook steigt ins Spiele-Streaminggeschäft ein 

Mit dem Kauf des Spielestreaming-Anbieters Playgiga mischt nun künftig auch Facebook im Markt rund ums Cloud Gaming mit, wie Golem berichtet. Der Social-Media-Konzern hat das 2013 in Madrid gegründete Unternehmen für 70 Millionen Euro derworben. Playgiga hat das eigene Angebot eher unter dem Namen von Internetprovidern sowie weiteren Unternehmen vermarktet, und beispielsweise mit Partnern wie Medion und Telecom Italia zusammengearbeitet. Was Facebook mit dem Kauf von Playgiga konkret vorhat, ist noch nicht bekannt. 

Airbnb ist laut EuGH kein Makler 

Für das Vermitteln von Unterkünften, Ferienwohnungen oder Zimmern braucht die Online-Plattform Airbnb keine Maklerlizenz, meldet t3n. Frankreich hatte Klage gegen das Portal eingereicht und wollte so erreichen, dass diese am angespannten Wohnungsmarkt in Paris über eine entsprechende Lizenz verfügen. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei eine solche aber nicht nötig: So gehöre es zum Kerngeschäft von Airbnb, die Suche nach Unterkünften zu ermöglichen und diese zu präsentieren. Diese Leistungen seien kein ergänzender Service zu einer Wohnungsvermittlung. 

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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