Coronavirus

Viele Geschäfte müssen schließen

Veröffentlicht: 17.03.2020 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 24.03.2020
Geschlossen-Schild am Laden

Bundesregierung und die Landesregierungen haben am Montagabend weitere Schritte zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus beschlossen: Zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte sollen schließen, um auf diese Weise Kontakte zwischen Menschen zu reduzieren. Das Robert-Koch-Institut verzeichnete aktuell 4.838 laborbestätigte Fälle, in denen sich Personen mit dem Virus angesteckt haben, laut RKI-Vize-Präsident Lars Schaade seien es damit 1.043 mehr als noch am Sonntag, meldet Reuters.

Zahlreiche Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet – auch sonntags

Allerdings sollen laut der entsprechenden Mitteilung von Bund und Ländern auch zahlreiche Geschäfte ausdrücklich nicht geschlossen werden. Hierzu zählen Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. 

Bis auf weiteres sollten für diese Bereiche zudem die Sonntagsverkaufsverbote grundsätzlich ausgesetzt werden. Auch erfolgt die Öffnung unter Auflagen zur Hygiene, heißt es weiter. So ist auch zu regeln, wie viele Personen gleichzeitig das Geschäft betreten und Warteschlangen möglichst zu vermeiden.

Alle nicht genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, dürfen nicht öffnen. Gleiches gilt für Sport- und Freizeiteinrichtungen, Spielplätze, Messen, Ausstellungen, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Museen und Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen. Weitere Einschränkungen betreffen die Ausführung von Gottesdiensten und Reisetätigkeiten. Restaurants ist es erlaubt, zwischen 6 und 18 Uhr zu öffnen. Auch Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. 

Kommunen und Länder setzen Regelungen um

„Das sind Maßnahmen, die es so in unserem Land noch nicht gegeben hat. Aber sie sind notwendig“, zitiert die Welt hierzu Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Bundesländer setzen die Regelungen jeweils selbstständig um. Vielerorts werden ab Mittwoch Geschäfte geschlossen. In Bayern beispielsweise gelten laut dem Handelsverband Bayern die Maßnahmen für zwei Wochen. Laut Reuters betone man in Regierungskreisen, dass es sich bei den aktuellen Maßnahmen nicht um einen „Shutdown“ handele.

Google will vorübergehende Schließung von Geschäften anzeigen 

Google will zahlreichen Geschäfts-, Bar- oder Restaurantbetreibern damit weiterhelfen, dass die zeitweise Schließung ihres Geschäfts auf Google Maps angezeigt werden kann. Diese Daten soll das Unternehmen von Regierung und Behörden, meldet hierzu t3n. Firmen, die über ein Google-My-Business-Profil verfügen, sollen in den nächsten Tagen den Eintrag „vorübergehend geschlossen“ einstellen können.

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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Kommentare  

#2 Redaktion 2020-03-18 10:52
Lieber Maltsos,

vielen Dank für deine Nachfrage. Sinn und Zweck der Einschränkungen ist es, zu verhindern, dass es zu nicht-notwendig en Kontakten mit Personen kommt. Online-Shops sind daher nicht betroffen. Hier sollten natürlich Unternehmer darauf achten, Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter zu treffen.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#1 Maltsos 2020-03-17 19:53
Was ist eigentlich wenn man einen Online handel hat und keine Laufkundschaft ? Es steht nirgends irgendwas darüber ob man den weiter betreiben darf oder den schließen muss ?

Hat wer Auskunft darüber ?
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