Maßnahmen zeigen Wirkung

Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren geht trotz Coronakrise zurück

Veröffentlicht: 11.05.2020 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 12.05.2020
Ordner mit Insolvenzen

Trotz der negativen Auswirkungen der Coronakrise auf die Wirtschaft melden weniger Unternehmen Insolvenz an. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor, die am heutigen Montag veröffentlicht wurden. Demnach sank die Zahl der angemeldeten Unternehmensinsolvenzen im von der Coronakrise noch unbeeinflussten Februar bereits um 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen sank zudem deutlich: Im Februar 2020 bezifferten die Amtsgerichte die Forderungen auf knapp eine Milliarde Euro – ein Jahr zuvor waren es noch zwei Milliarden Euro gewesen.

Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren sinkt deutlich

Das Statistische Bundesamt hat erstmals auch vorläufige Zahlen zu den eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland veröffentlicht. Damit wolle das Amt „frühzeitig aktuelle Entwicklungen“ aufzeigen, wie es mitteilt. Wie diese Auswertung zeigt, sei die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren im März – also zu Beginn der Coronakrise – um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Im April sank die Zahl allerdings deutlich: 13,4 Prozent weniger Regelinsolvenzverfahren als im Vorjahresmonat seien eröffnet worden.

„Die durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich im März und April somit nicht in einem Anstieg der eröffneten Insolvenzverfahren wieder“, erklärt Destatis. 

regelinsolvenzverfahren

Sinkende Zahlen „wenig überraschend“

Bedeutet das nun, dass die Wirtschaft doch nicht so stark von der Coronakrise getroffen ist? Nicht unbedingt. Dass die Zahlen im März und April nicht stark gestiegen, beziehungsweise sogar gesunken sind, sei „zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend“, heißt es. Zum einen liege zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens eine Bearbeitungszeit, zum anderen wirken hier die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen.

Denn neben den Soforthilfen, die Unternehmer beantragen können, hat die Bundesregierung auch die Insolvenzantragspflicht vorerst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Unternehmen, die durch die Coronakrise in die Insolvenz gerutscht sind und Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, sind von der Insolvenzantragspflicht befreit. Die Zahl der angemeldeten Insolvenzen könnte also ab Oktober wieder steigen. 

 Das Statistische Bundesamt will nun monatlich die Entwicklung der eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland veröffentlichen, solange die Coronakrise andauert. Für die Erhebung greift das Amt auf aktuelle Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland zurück.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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