„Marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein

Veröffentlicht: 21.06.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Apple

Das Bundeskartellamt hat am 21. Juni bekannt gegeben, dass es ein Verfahren gegen Apple nach den neuen kartellrechtlichen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet hat. Damit laufen nun Verfahren der Wettbewerbsbehörde gegen die vier großen „GAFA“-Konzerne: Google, Amazon, Facebook und jetzt auch Apple. Möglich macht das Verfahren die GWB-Novelle, die im Januar 2021 in Kraft getreten ist und der Behörde ein schnelleres Eingreifen gegen große Digitalkonzerne ermöglicht.

Unternehmen, die eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben“, können in einem zweistufigen Verfahren wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagt werden. Gegen Apple wurde nun die erste Stufe eingeleitet, in der die marktübergreifende Bedeutung kontrolliert wird. „Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Im Blickpunkt ist vor allem Apples App Store

Es werde geprüft, inwieweit Apples Machtposition sich über verschiedene Märkte hinweg erstreckt. „Apple stellt Tablets, Computer und ‚Wearables‘ her und vertreibt eine Reihe gerätebezogener Services und Dienstleistungen. Neben verschiedenen Hardware-Produkten des Konzerns sind im Geschäftsbereich Services der App Store, die iCloud, AppleCare, Apple Music, Apple Arcade, Apple TV+ sowie weitere Dienstleistungen und Services zusammengefasst“, erklärt Mundt weiter. Man wolle sich außerdem mit der „weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten beschäftigen“.

Der Schwerpunkt der Ermittlungen solle auf dem Betrieb des App Stores liegen, denn dieser ermögliche es Apple, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von Drittunternehmen zu nehmen. Ausgehend von diesem Verfahren könnte sich das Bundeskartellamt im nächsten Schritt konkrete Verhaltensweisen von Apple genauer anschauen. Es lägen verschiedene Beschwerden über potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken vor. „Dazu zählen unter anderem eine Verbändebeschwerde aus der Werbe- und Medienbranche, die sich gegen Apples Tracking-Einschränkung von Nutzern im Zusammenhang mit der Einführung des Betriebssystems iOS 14.5 richtet, und eine Beschwerde gegen die ausschließliche Vorinstallation von konzerneigenen Anwendungen als möglicher Unterfall einer nach § 19a GWB verbotenen Selbstbevorzugung“, so das Kartellamt.

Weiteres Verfahren möglich

Ein weiterer Kritikpunkt sei der Zwang zur Nutzung des Apple-eigenen Systems für In-App-Käufe und die damit verbundene Provisionshöhe von 30 Prozent. Epic Games, der Entwickler des Spiels Fortnite, hatte sich deswegen mit Apple angelegt und ein eigenes Bezahlsystem eingeführt. Darüber streiten die Unternehmen nach wie vor. Möglicherweise kommt auf Apple sogar ein weiteres Verfahren zu: Die deutsche Wettbewerbsbehörde wolle sich mit der Europäischen Kommission und weiteren Behörden darüber abstimmen, ob ein weiteres Verfahren wegen Apples Umgang mit Spotify eingeleitet wird. Die EU-Kommission beschäftigt sich bereits mit Apple, weil der Streamingdienst bei Apple beschränkt werde und gleichzeitig eigene Angebote bevorzugt würden.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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