Kustomer

Facebook: EU-Kommission prüft Übernahme von Kundenservice-StartUp

Veröffentlicht: 04.08.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 04.08.2021
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Die geplante Übernahme des New Yorker StartUps Kustomer durch Facebook ist ins Visier der EU-Kommission geraten. Diese will den Fall „einer eingehenden Prüfung nach der EU Fusionskontrollverordnung“ unterziehen. Die Kommission sehe den Wettbewerb auf dem Markt für Kundenbeziehungsmanagement (CRM – Customer Relationship Management) gefährdet, so Heise. Mit der Übernahme würde Facebook seine Stellung auf dem Online-Werbemarkt weiter ausbauen.

Kustomer ist vor allem auf Chatbots spezialisiert, die Kundenanfragen automatisiert beantworten. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hält es für wichtig, „potenziell problematische Übernahmen durch Unternehmen, die auf bestimmten Märkten bereits eine beherrschende Stellung innehaben, genau unter die Lupe zu nehmen.“ Dies gelte besonders für den digitalen Sektor. Sowohl bei Online-Werbeanzeigen als auch bei Messaging-Diensten nehme Facebook eine führende Stellung ein.

Keine Wettbewerbsverzerrungen

„Mit unserer Untersuchung wollen wir sicherstellen, dass das Vorhaben nicht zu Nachteilen für Unternehmen und Verbraucher führt und dass die Daten, zu denen Facebook Zugang erhält, keine Wettbewerbsverzerrungen verursachen“, so Vestager weiter. Die Kommission habe nach einer Vorprüfung Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Übernahme auf den Markt für CRM-Software sowie damit verbundene Kundendienstleistungen, außerdem auf die Märkte für Online-Werbedienste. Facebook habe hier in mehreren EU-Mitgliedstaaten bereits eine marktbeherrschende Stellung.

Facebook würde mit der Übernahme leichter an Kundentransaktionsdaten – etwa Bestell- und Kaufhistorie – sowie an Informationen über aufgerufene Online-Shops kommen. Facebook könnte in die Lage versetzt werden, seine Werbedienste besser zu personalisieren und zielgerichteter zu gestalten. Dies würde die Konkurrenz schwächen.

Eigentlich falle die geplante Übernahme gar nicht unter die EU-Fusionskontrollverordnung, da die vorgesehenen Umsatzschwellen nicht erreicht werden. In Österreich musste der Plan allerdings zur Genehmigung angemeldet werden. Das Land stellte daraufhin im April einen Verweisungsantrag des Falls an die EU-Kommission, wie Heise ausführt. Mehrere EU-Länder schlossen sich dem Antrag an. Bis zum 22. Dezember muss die Kommission nun eine Entscheidung fällen.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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