Amazon, Google, Facebook

EU-Regulierung von Digitalkonzernen rückt näher

Veröffentlicht: 16.12.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 16.12.2021
EU-Parlament

Das EU-Gesetz über digitale Märkte – auch Digital Markets Act (DMA) –, das die Marktmacht von Digitalriesen wie Amazon, Apple, Google oder Facebook begrenzen soll, rückt näher: Am Mittwoch legte sich das EU-Parlament in der Plenarsitzung auf seine Position fest. Die Abgeordneten fordern eine bessere Kontrolle von Firmenübernahmen und strengere Regeln für personalisierte Werbung, wie der Spiegel berichtet. Wegen ihrer hohen Marktanteile stuft die EU-Kommission insgesamt etwa zehn Konzerne als sogenannte „Gatekeeper“ ein. Für diese sollen in Zukunft Sonderregeln gelten.

Zum Schutz vor Monopolbildung soll die EU-Kommission mehr Rechte bei der Kontrolle von Firmenübernahmen bekommen. Personalisierte Werbung auf Basis der gesammelten Nutzerdaten soll nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung möglich sein und Messengerdienste wie WhatsApp sollen den Nutzern ermöglichen, auch Nachrichten von anderen Messengern zu erhalten. Apple könnte etwa gezwungen, auch den Google Play Store auf iPhones zuzulassen. Google und Amazon könnte verboten werden, eigene Angebote in den jeweiligen Suchergebnissen zu bevorzugen.

„Starkes Zeichen“ für soziale Marktwirtschaft

Die Position des EU-Parlaments wurde mit großer Mehrheit verabschiedet. Andreas Schwab, Europaabgeordneter der CDU, nennt die Festlegung ein „starkes Zeichen“ dafür, dass im digitalen Zeitalter die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft greifen werden. Mit diesem Kompromiss sollen nun sogenannte Trilog-Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten beginnen. Die EU-Staaten hatten ihre Verhandlungsposition für den DMA bereits Mitte November beschlossen. Das Gesetz soll nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens acht Milliarden Euro im Europäischen Wirtschaftsraum treffen. Die Mitgliedstaaten sind dagegen für einen Schwellenwert von 6,5 Milliarden Euro. Verstöße sollen mit Strafen von bis zu 20 Prozent des globalen Vorjahresumsatzes geahndet werden.

Der Linken-Fraktionsvorsitzende Martin Schirdewan hält die Pläne dem Spiegel zufolge für nicht ausreichend. Bei gezielter personalisierter Werbung sei ein Komplettverbot notwendig. Der Digitalverband Bitkom bemängelt falsche Prioritäten. Im Mittelpunkt der Pläne stünden Sanktionen, dabei wäre es wichtiger, die Förderung kleiner Unternehmen zu stärken. Zudem sind interoperable Messenger nicht unumstritten, weil sie Probleme, etwa mit dem Datenschutz, mit sich bringen könnten.

Digitales Grundgesetz

Neben dem Digital Markets Act (DMA), auf den sich die Vorschläge des Parlaments beziehen, ist auch der Digital Services Act (DSA) Teil des geplanten „digitalen Grundgesetzes“ der EU. Im DMA geht es vor allem um wettbewerbsrechtliche Fragestellungen, während sich der DSA vor allem mit gesellschaftlichen Fragen auseinandersetzt: Transparenz von Algorithmen, Umgang mit illegalen Inhalten und Dark Patterns im E-Commerce sind hier die Kernfragen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten ihre Verhandlungsposition für den DSA auch schon im November festgelegt, das EU-Parlament wird sich erwartungsgemäß in seiner Plenarsitzung Mitte Januar auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen. Sofern die Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten und EU-Parlament tatsächlich Anfang 2022 starten, könnten DSA und DMA Ende 2022 feststehen.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Christoph Pech

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.