Der frühe Vogel

Strompreisbremse und Sonderzahlungen: Diese Entlastungsmaßnahmen plant die Ampel 

Veröffentlicht: 05.09.2022 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 05.09.2022
Euro-Banknoten

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat sich nach etwa 19-stündigen Verhandlungen auf ein drittes Entlastungspaket angesichts der steigender Energiekosten und der Inflation geeinigt. Es ist mit einem Umfang von etwa 65 Milliarden Euro doppelt so groß wie die bisherigen Maßnahmen, heißt es. „Wir werden als Land durch diese schwierige Zeit kommen“, so Bundeskanzler Olaf Scholz zur Vorstellung des Pakets am gestrigen Sonntag im Kanzleramt Berlin, wie u. a. Handelsblatt/Deutsche Presseagentur und der Spiegel melden. 

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

  • Strompreisbremse: Wenn Stromanbieter in der Krise Übergewinne erzielen („Zufallsgewinne“), sollen diese teilweise abgeschöpft werden. Diese Gwinnabschöpfung dient dazu, dass Privathaushalten eine gewisse Strommenge zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden könne. Kosten für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen (Redispatch-Kosten) der Anbieter sollen bezuschusst werden, damit diese nicht auf den Strompreis umgelegt werden. 
  • Der CO₂-Preis, der 2023 um fünf Euro pro Tonne ansteigen sollte, wird erst 2024 erhöht.
  • Es soll ein Nachfolgeticket für das 9-Euro-Ticket geben, es soll zwischen 49 und 69 Euro kosten.
  • Einmal- und Entlastungszahlungen: 
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen einen steuer- und abgabenfreien Betrag von bis zu 3.000 Euro bei Sonderzahlungen von Arbeitgebern erhalten. 
    • Rentnerinnen und Rentner bekommen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro.
    • Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler erhalten einmalig 200 Euro.
  • Das Kindergeld erhöht sich ab 1. Januar für das erste und zweite Kind um 18 Euro, der Kinderzuschlag wird ab dem 1. Januar 2023 auf 250 Euro steigen. 
  • Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden verlängert.
  • Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung in einem Midijob soll von den zunächst angedachten 1.600 Euro auf 2.000 Euro angehoben werden.
  • Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet: Je Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro bis zu maximal 600 Euro jährlich möglich.
  • Programm für Unternehmen: Energieintensive Firmen sollen gesteigerte Kosten nicht weitergeben, Effizienzmaßnahmen sollen gefördert und Hilfsprogramme bis Jahresende verlängert werden.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Einige Ministerpräsidenten fordern nun infolge der Maßnahmen eine Ministerpräsidentenkonferenz, da die Länder an der Finanzierung beteiligt werden.

Nachfrage nach PCs und Tablets sinkt 

Die Rezessionsstimmung, die Inflation und auch eine gewisse Marktsättigung aufgrund zahlreicher Verkäufe von Geräten während der Coronapandemie wirken sich negativ auf die Verkaufszahlen von Computern und Tablets aus. Im aktuellen Jahr sollen Lieferungen von PCs und Notebooks um 12,8 Prozent auf 305 Millionen Geräte sinken, die Tablet-Lieferzahlen reduzieren sich um 6,8 Prozent auf 156,8 Millionen Stück. Martforscher IDC rechnet aktuell damit, dass die Nachfrage noch bis einschließlich 2023 weiter sinken wird – etwa um 2,6 Prozent, wie bei Heise zu lesen ist. Ein Aufschwung sei erst wieder ab dem Jahr 2024 zu erwarten. Allerdings: „Obwohl sich die Nachfrage verlangsamt, bleiben die Aussichten für Lieferungen über dem Niveau vor der Pandemie“, so ein IDC-Marktforscher.

H&M nimmt Kindermöbel ins Sortiment auf

Der Einrichtungsableger des schwedischen Modekonzerns Hennes&Mauritz, H&M Home, wird künftig auch Möbel für Kinder verkaufen: Darunter Holz- und Rattanmöbel, Teppiche, Lampen, Poster, Plüschtiere und Geschirr, berichtet Fashionunited. Die Kindermöbelkollektion soll ab sofort in ausgewählten Geschäften sowie online erhältlich sein. Die Preise reichen von 29,99 – etwa für einen Teppich – bis zur 129,99 für einen Stuhl. Das Angebot solle künftig noch erweitert werden.

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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Kommentare  

#2 Erika 2022-09-10 10:09
Habe die 300 bekommen. Leider ging der Bescheid zum Steuerberater.D er stellt mir für die Bearbeitung des Bescheides eine Rechnung von 47,50€ aus.Warum muss ich dem Steuerberater noch davon abgeben.
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#1 Karl Ranseier 2022-09-10 09:03
Tut mir leid, die Maßnahmen sind bestenfalls unrealistisch. Wo nehme ich denn die 3000€ pro Mitarbeiter her, nachdem ich gerade 2 Jahre lang durch Corona ausgeblutet wurde?
Die Leute werden mit Gewalt verarmt und dadurch wird alles zusammenbrechen , was nicht Grundversorgung ist. In der Grundversorgung arbeiten allerdings kaum 20% der Leute.
Wo bekomme ich wohl kurzfristig mit über 40 noch eine Verbeamtung her, dann wäre die Welt auch in Ordnung.

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Antwort der Redaktion

Lieber Herr Ranseier,

bei dieser so genannten Inflationsprämi e handelt es sich für Unternehmen um eine freiwillige Ausgabe.
Unternehmen können ihren Mitarbeitern - freiwillig - Bonuszahlungen in Höhe von bis zu 3.000 Euro auszahlen, welche dann steuerlich befreit sind.

Beste Grüße
die Redaktion
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