Entlastung

Strompreisbremse soll bereits im Januar 2023 kommen

Veröffentlicht: 25.10.2022 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 25.10.2022
Deckenlampen

Zur Entlastung der deutschen Verbraucher will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Strompreisbremse so schnell wie möglich umsetzen. Dafür soll es zu einer Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei den Stromerzeugern kommen. Normalerweise werde für eine solch komplexe Aufgabe eine Vorlaufzeit von zwei bis drei Jahren benötigt, diese Zeit habe man aber nicht, betonte Habeck. „Die Entlastung beim Strompreis muss in jedem Fall spätestens im Januar einsetzen. Darauf zielen wir“, sagte er gegenüber dem Handelsblatt.

Noch gibt es keine genaueren Informationen über die Höhe der Subventionen. Zusätzlich könnten Gewinne auch rückwirkend abgeschöpft werden, dafür gab es bereits heftige Kritik aus der Energiebranche. Diese sei für den Bundeswirtschaftsminister allerdings nicht gerechtfertigt, es sei eine Frage der Solidarität. „Grundsätzlich geht es um Gewinne, von denen die Energieproduzenten niemals zu träumen gewagt hätten“, wird er bei n-tv zitiert.

Gaspreisbremse für März 2023 geplant

Die Hilfen für Stromverbraucher kommt damit bereits früher als erwartet. Vor einigen Wochen wurde außerdem die Gaspreisbremse angekündigt. Hier lassen die Probleme bei der Umstellung der entsprechenden IT-Systeme allerdings keinen zeitigeren Termin als März bzw. spätestens April 2023 zu. „Die Gaspreisbremse auf den 01.01.2023 vorzuziehen scheitert nicht am fehlenden Willen der Energiewirtschaft, sondern an der Unmöglichkeit der technisch-administrativen Umsetzung in so kurzer Frist“, erklärt Dr. Marie-Luise Wolff, Präsidentin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einem Statement. „Die erforderliche Umstellung der IT-Prozesse ist so komplex, dass die breite Front der Energieversorger dies in dieser kurzen Frist nicht stemmen kann.“

 

Die Regierung will mit der Preisdeckelung auf zwölf Cent pro Kilowattstunde die Bundesbürger finanziell entlasten. Gelten soll dies für 80 Prozent des im September 2022 zugrunde gelegten Verbrauchs. Außerdem soll es im Dezember eine Einmalzahlung auf Basis der im September erhaltenen Abschlagszahlung geben, welche nach Ansicht des BDEW auch im Januar ausgezahlt werden soll. 

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#2 Jörg Stender 2022-11-16 22:42
Heizölbremse gibt es nicht, somit braucht der heizölkunde nichts mehr einhalten
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#1 Max Sonntag 2022-10-26 08:31
Sehr schön, und wo bleibt die Heizölpreisbrem se - rückwirkend zum 31. März natürlich - oder eine Pelletpreisbremse?

Nicht nur die Gaskunden haben unter den gestiegenen Kosten für Brennmaterial zu leiden!
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