Bußgeld in Frankreich

Google muss 50 Mio. Euro wegen DSGVO-Verstößen zahlen

Veröffentlicht: 22.01.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 22.01.2019
Google-Logo an einem Gebäude

Als im Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft trat, wirbelte dies die Welt des Online-Handels für Monate durcheinander. Die Umsetzung bereitete vielen Unternehmen Probleme und Sorgen. Nicht ganz zu unrecht, wie sich zeigt, denn mittlerweile gibt es die ersten Abmahnungen in Deutschland, die auf Verstößen gegen die DSGVO beruhen.

Doch nicht nur hierzulande werden Verstöße geahndet: In Frankreich muss Google nun eine Millionen-Strafe leisten, weil der US-Konzern gegen die DSGVO verstoßen haben soll. Wie bei der Tagesschau zu lesen, hat die französische Datenschutzbehörde CNIL Google nun mit einer entsprechenden Geldstrafe in Höhe von 50 Millionen Euro belegt.

Verbraucher werden unzureichend über Datennutzung informiert

Im Rahmen des Verstoßes hatte die CNIL kritisiert, dass die Nutzer von Google nicht „klar und verständlich“ darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie ihre persönlichen Daten genutzt werden. „Die Behörde ging dafür Schritt für Schritt die Anmeldung eines Nutzers des Smartphone-Betriebssystems Android für ein Google-Konto durch. Es sei zwar nicht so, dass Google keine Informationen liefere. Allerdings seien diese oft mehrere Klicks entfernt und in verschiedenen Dokumenten hinterlegt“, berichtet die Tagesschau weiter.

Auch der Zeitraum, in dem die sensiblen Nutzerinformationen gespeichert werden, würden den Verbrauchern nicht einfach offengelegt. Darüber hinaus monierten die zuständigen Experten der CNIL, dass die Zustimmung der Kunden für die Einblendung personalisierter Werbung ihrer Ansicht nach ungültig sei. Der Grund: Die Nutzer würden nicht in ausreichendem Maße informiert werden, ergänzt die FAZ.

Ins Rollen kam die Untersuchung, weil der österreichische Datenschutzaktivist und Facebook-Kritiker Max Schrems mit seiner Organisation NOYB sowie mit der französischen Bürgerrechtsorganisation LQDN geklagt hatte.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#1 Andreas 2019-01-22 10:02
Dann wird das Anmeldeproceder e in Deutschland ähnlich sein.
Wird Zeit, dass die deutschen DSGVO-Schützer auch tätig werden.
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