Vorinstallierte Apps

Apple ist gegen Russlands neue Smartphone-Regel

Veröffentlicht: 06.12.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.12.2019
Apple-Logo hinter zerbrochener Scheibe

Die russische Duma unter Wladimir Putin hat kürzlich ein Gesetz beschlossen, welches Produkte wie Smartphones, Tablets, Computer und Smart-TV-Geräte stärker reguliert. Geräte, die in einer der russischen Föderationen verkauft werden sollen, müssen standardmäßig mit vorinstallierter russischer Software ausgestattet sein. In Kraft treten soll die Regelung am 1. Juli 2020. Apple kritisiert dieses Gesetz nun Heise zufolge als „Jailbreak“.

Gesetz gegen Apple

Unter einem Jailbreak wird ein Verfahren verstanden, bei dem der Nutzer Beschränkungen auf seinem Gerät deaktiviert, um Anwendungen und Funktionen zu installieren, die vom Hersteller eigentlich nicht erwünscht sind. Die Pflicht zur Vorinstallation russischer Apps sieht Konzern Apple als so einen Jailbreak an: Die Apps aus russischer Quelle seien eine Sicherheitslücke, die Apple nicht tolerieren könne.

Apple ist neben Samsung und Huawei der wichtigste Smartphone-Anbieter. Dies könnte der Grund sein, warum das neue Gesetz laut Medienberichten inoffiziell auch als „Gesetz gegen Apple“ bezeichnet werde, so Heise weiter.

2.800 Euro Strafe pro Gerät

Sollten sich die Smartphone-Anbieter nicht an das neue Gesetz halten, drohen 200.000 Rubel Strafe. Das sind etwa 2.800 Euro. Diese könnten möglicherweise pro verkauftem Gerät fällig werden. 

Für Apple steht nun die Überlegung im Raum, das russische Geschäftsmodell anzupassen oder aber den Markt zu verlassen. Dieser sei für den Konzern ohnehin klein und ein Verlassen entsprechend nicht mit großen Verlusten verbunden. Allerdings zeigte sich Apple in der Vergangenheit bezüglich Anpassungen auf nationalen Märkten nicht sonderlich zimperlich. So dokumentiert Heise weiter, dass Apple beispielsweise in Hongkong die Flagge von Taiwan sperrt. Benutzt der russische iPhone-Besitzer die Maps-App, so erfährt er außerdem, dass die Krim russisches Staatsgebiet sei.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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