Freie Fahrt für den EU-Austritt

Das britische Brexit-Gesetz wurde angenommen

Veröffentlicht: 23.01.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 23.01.2020
Großbritannien nach dem Brexit

Boris Johnson hat es geschafft. Nach seinem immensen Wahlerfolg bei den Parlamentswahlen im vergangenen Dezember, die ihm eine große Mehrheit im Unterhaus gebracht hat, hat das Parlament am 22. Januar Johnsons Brexit-Deal beschlossen. Damit steht der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union unmittelbar bevor. Am 31. Januar wird die 47-jährige Mitgliedschaft der Briten in der europäischen Gemeinschaft voraussichtlich enden.

Ein Veto des EU-Parlaments wird nicht erwartet

Nachdem das Ratifizierungsgesetz für das Brexit-Abkommen nun sowohl durch Ober- und Unterhaus in London durchgewunken wurde, muss am 29. Januar noch das EU-Parlament zustimmen. Dies gilt jedoch als Formsache, ein Widerspruch durch die europäischen Abgeordneten wird nicht erwartet. Damit wäre der Brexit nach dreieinhalbjährigem Hin und Her in trockenen Tüchern. Großbritannien wird die EU dann am 31. Januar pünktlich um 24:00 Uhr nach Mitteleuropäischer Zeit verlassen. 

Brexit schön und gut – aber was kommt danach?

Nachdem die Briten offiziell ausgetreten sind, beginnt am 1. Februar eine Übergangsphase, die bis Ende 2020 andauern soll. Während dieser Zeit wird sich erst einmal fast gar nichts ändern. Denn während der Übergangsphase werden die künftigen Beziehungen zwischen dem Inselstaat und der Staatengemeinschaft ausgehandelt. Die Änderungen bei Steuern, Zöllen, (Online-)Handel sowie der Personen- und Warenfreizügigkeit werden also bis Ende des Jahres in komplizierten Verhandlungen geklärt. Ob die Zeit reicht, ist fraglich. Boris Johnson lehnt derzeit eine Verlängerung der Übergangsphase ab. Ausgeschlossen ist dieses Szenario aber nicht – schließlich gab es im Brexit-Zirkus bisher kaum eine Gewissheit. 

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