Anstößige Inhalte?

Facebook löscht Video von Babyeulen – wegen sexueller Inhalte

Veröffentlicht: 09.07.2020 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 09.07.2020
Eule

Dass Facebook bei Darstellungen von Nacktheit oder Sex keinen Spaß versteht, ist bekannt. Bilder mit nackten Frauenbrüsten werden auf dem Netzwerk oder auch auf Instagram stets schnell wieder gelöscht. Auch dass Facebook hier manchmal über die Stränge schlägt, Unterschiede bei Männern und Frauen macht oder auch mal bekannte Kunstwerke entfernt, ist nicht neu. Neu scheint dagegen, zumindest in Großbritannien, Facebooks Auslegung von Nacktheit und sexuellen Handlungen zu sein.

Im Rahmen seines Covid-19-Lockdown-Projekts setzte Graham Moss aus Doncaster (in der Nähe von Sheffield) einen Livestream auf, um nistende Babyeulen zu filmen. Mehr als 500 Zuschauer hatten den Stream bereits gesehen als Moss auf die Seite ging, um zu überprüfen, wie oft die Euleneltern ins Nest gekommen waren, um die Babys zu füttern. Das Video war allerdings nicht mehr da. „Stattdessen sah ich eine Mitteilung, die besagte, dass der Stream entfernt wurde, weil er die Community-Standards bzgl. erwachsener Nacktheit und sexueller Inhalte verletzt habe“, so Moss gegenüber der BBC.

Eulen-Stream wurde zweimal entfernt

Nicht nur der Stream wurde gleich zweimal für jeweils 48 Stunden entfernt, auch die Facebookseite Brockhole Wildlife Diary wurde geblockt, obwohl sie keine fragwürdigen Inhalte zeige. Die Seite wurde zwar wieder freigeschaltet, eine Erklärung von Facebook hat Moss bislang aber nicht erhalten. Seine Anfragen beim sozialen Netzwerk blieben bislang unbeantwortet. Facebook teilte mit, dass man die Löschung des Posts derzeit untersuche. „Wenn Leute der Ansicht sind, dass ihr Inhalt fälschlicherweise entfernt wurde, können sie sich über die Funktion ‚Request Review‘ melden“, ergänzte ein Unternehmenssprecher.

Eine weitere Seite, die Falken beobachtet, wurde nicht gelöscht. Moss hält den Vorgang für „lächerlich“. Facebook habe ihm zwei Möglichkeiten gegeben: Der Entfernung zuzustimmen oder Einspruch einzulegen. „Natürlich habe ich Einspruch eingelegt“. Die einzige Erklärung, die sich der Brite vorstellen kann, ist, dass jemand die Seite in böswilliger Absicht bewusst gemeldet hat. Allerdings sagt er dazu: „Ich kann mir nicht einmal ansatzweise vorstellen, warum.“

Wirklich gute Nachrichten konnte er leider auch nicht von den Eulenbabys berichten: Zu Beginn waren es sechs Küken, aufgrund schlechter Wetterbedingungen konnten die Eltern allerdings nicht wie gewohnt auf die Jagd gehen: Vier der sechs Küken sind gestorben.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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