Suizid eines Nutzers

Hinterbliebene verklagen Kleinanleger-Plattform Robinhood

Veröffentlicht: 11.02.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.02.2021
Person beobachtet auf dem Handy Aktenkurse

Robinhood ist ein Unternehmen aus dem Silicon Valley. Die Plattform ist vor allem für Kleinanleger gedacht. Man kann bereits für einen Cent den Bruchteil einer Akte kaufen. Es ist klar, dass diese App vor allem junge Leute anspricht.

Dem 20-jährigen US-Amerikaner Alex K. wurde diese App nun zum Verhängnis. Im Juni 2020 nahm er sich offenbar aufgrund der falsch verstandenen Darstellung in der App das Leben. Nun verklagt die hinterbliebene Familie das Unternehmen.

730.000 Dollar Schulden?

Alex K. nutzte die App schon, seitdem er Schüler war, hatte aber laut Angaben seiner Eltern keine große Erfahrung mit solchen Geschäften. Eines Tages verfiel der junge Mann in Panik, da die App in roten Zahlen ein Minus von 730.000 Dollar (etwa 600.000 Euro) anzeigte. 

Daraufhin versuchte Alex K. die Betreiber der Plattform zu kontaktieren, bekam aber nur standardisierte Antworten. Da er glaubte, dass er nun 730.000 Dollar Schulden habe, sah er keinen anderen Ausweg, als sich zu suizidieren. 

Finanzdienstleistungen als Videospiel

Die hinterbliebene Familie wirft dem Unternehmen laut Spiegel unfaire Geschäftspraktiken vor. Die App sei wie ein Computerspiel aufgebaut und spreche damit vor allem unerfahrene Verbraucher an. Alex sei zu unerfahren gewesen, um die rote Zahl in der App richtig zu deuten. 

Robinhood selbst ließ über eine Sprecherin des Unternehmens erklären, dass man von dem Tod des jungen Mannes erschüttert und die Kommunikation tragischerweise missverständlich gewesen sei. Vor allem die Hinweise an die Nutzer habe man seither überarbeitet. 

Das Unternehmen machte in den letzten Wochen vor allem von sich Reden, da Kleinanleger durch gezielte Käufe den Aktienkurs von Gamestop in die Höhe trieben. Ziel der Aktion war es, großen Investmentfirmen zu schaden, die mit sogenannten Leerverkäufen auf sinkende Kurse setzen und damit Unsummen mit taumelnden Firmen verdienen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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