Freihandelsabkommen mit Kanada

Bundestag stimmt Ceta zu

Veröffentlicht: 02.12.2022 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 02.12.2022
Kanadische und europäische Flagge verschmelzen

Seit 2017 tobt die Debatte um Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement), das Freihandelsabkommen mit Kanada. Nun hat der Bundestag zugestimmt und damit wurde das Abkommen nun von 16 Mitgliedstaaten der EU ratifiziert.

Ceta soll Marktzugang erleichtern

Durch das Freihandelsabkommen sollen es Firmen aus Europa leichter haben, auf dem Markt Fuß zu fassen. So dürfen sie sich beispielsweise um die Umsetzung öffentlicher Aufträge bewerben. Das betrifft nicht nur Bundesaufträge, sondern auch Aufträge auf Provinz- und Kommunalebene. Außerdem werden laut Tagesschau etwa 98 Prozent aller Zölle zwischen der EU und Kanada abgebaut, was eine jährliche Einsparung von 590 Millionen Euro für europäische Unternehmen bedeuten könnte. 

Durch den erleichterten Handel verspricht sich die EU-Kommission eine Steigerung des EU-Bruttoinlandsprodukt (EU-BIP) um 12 Milliarden Euro. 

Natürlich verspricht sich auch Kanada Vorteile von dem Abkommen: So hoffen kanadische Exporteure auf einen Wettbewerbsvorteil auf dem europäischen Markt.

Umweltfragen und Investitionsschutz

Das Abkommen stieß allerdings auch auf viel Kritik. So spielten ungeklärte Umweltfragen lange Zeit eine große Rolle. Nachdem die Grünen im Programm zur Bundestagswahl noch verlauten ließen, dem Abkommen in der derzeitigen Form nicht zuzustimmen, gaben sie jetzt doch ihr Go. Missbräuchliche Klagen gegen den Klimaschutz und Nachhaltigkeit seien nun Geschichte, berichtet die LTO über den Wandel in der Partei.

Die Linken hingegen sind weiterhin gegen das Abkommen und unterstellen den Grünen, man würde sich Ceta schön reden.

Weiterer Kritikpunkt ist der Investitionsschutz: Dieser sieht vor, dass Investoren Staaten vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen können. Noch im März wurde zwar eine Verfassungsbeschwerde gegen Ceta abgewiesen; das Gericht stellte aber fest, dass die Einfürung von Schiedsgerichten verfassungsrechtlich kritisch sei. Für ein solches Schiedssystem müsste Deutschland Hoheitsrechte an die EU übertragen. Dies sei möglicherweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, berichtet die Tagesschau weiter. 

Wirtschaft begrüßt Abkommen

Aus der Wirtschaft scheint es bisher überwiegend positive Stimmen zu geben. „Die Verabschiedung des EU-Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada war überfällig“, heißt es beispielsweise vom Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel). „Dass es so lange gedauert hat, obwohl Kanada ein zivilisiertes und hochentwickeltes Land mit hohen Arbeitsmarkt- und Sozialstandards ist, zeigt ein tiefes Misstrauen der vergangenen und aktuellen Regierungsparteien gegenüber dem Freihandel. Dabei hängt Deutschlands Wohlstand entscheidend vom freien Warenaustausch ab“, heißt es weiter in dem uns vorliegenden Statement.

Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßt das Abkommen. Ceta helfe „insbesondere mittelständischen Betrieben, Märkte zu erschließen“, zitiert die Tagesschau dazu.

Bisher nicht alle Mitgliedstaaten zugestimmt

Wie Eingangs erwähnt, haben bisher erst 16 der 28 Mitgliedstaaten der EU Ceta ratifiziert. So haben beispielsweise Frankreich, Ungarn, Italien oder Polen bisher nicht zugestimmt. In der Praxis bedeutet das, dass das Abkommen noch nicht vollständig in Kraft getreten ist. So liegen die Regelungen zum Investitionsschutz auf Eis, bis alle Mitgliedstaaten zugestimmt haben. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#2 Stratmann 2022-12-06 15:39
Nachtrag:
"Wirtschaft begrüßt Abkommen".
Glaube ich sofort.
Gewinne privatisieren, Kosten für eventuelle Klagen sozialisieren.
Haben wir bei Coronahilfen und bei bei den Energiepreisexp losionen gesehen.
Energiefirmen verdienen sich goldene Nasen.
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#1 Stratmann 2022-12-06 15:31
Wenn ich mir vorstelle das kanadische/amer ikanische Firmen vor eigenen
Schiedsgerichten den deutschen Staat verklagen können, weil Gesetze(z.B. Umweltschutz) ihre Investitionen
gefährden könnten, sträuben sich mir die Nackenhaare. Der nächste Kotau vor der Wirtschaft.
Der Steuerzahler hat die Kosten zu tragen ansonsten aber alles schlucken was ihm vorgesetzt wird.
Wenn ich mich recht entsinne ist dem rumänischen Staat das schon passiert,ich glaube ein Bergbaukonzern
hat 5 Milliarden gefordert für entgangene zukünftige Gewinne.
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