EU-Kommissarin will Barrieren für Online-Handel in Europa prüfen

Veröffentlicht: 26.03.2015 | Geschrieben von: Anja Günther | Letzte Aktualisierung: 26.03.2015

Um die von der EU-Kommission angestrebte Schaffung eines digitalen Binnenmarkts zu unterstützen, will die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, die Einleitung einer Untersuchung des Wettbewerbs im elektronischen Handel vorschlagen.

 Straßensperrung

(Bildquelle Barriere: Eugene Sergeev via Shutterstock)

Die Europäer kaufen gern und viel im Internet ein. Im Jahr 2014 bestellten rund die Hälfte aller Verbraucher in der EU mindestens einmal Waren über das Internet. Allerdings tätigten nur 15 Prozent der Online-Shopper ihren Einkauf bei einem Händler aus einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Gezielte Maßnahmen gegen europäischen Online-Handel?

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, möchte nun herausfinden, warum der Binnenmarkt im Bereich E-Commerce noch nicht so richtig in Schwung kommt und wird im Laufe der kommenden Woche der EU-Kommission eine Sektoruntersuchung vorschlagen, die mögliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel aufzeigt.

Neben Sprachbarrieren sowie unterschiedlichen Verbraucherpräferenzen und Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten, gibt es laut Vestager auch Hinweise darauf, dass Unternehmen gezielt Maßnahmen treffen, um den grenzüberschreitenden Handel einzuschränken. So kann Verbrauchern z. B. durch Techniken wie das Geoblocking aufgrund des Wohnsitzes oder von Kreditkartendaten der Zugang zu bestimmten Websites verwehrt werden.

Neue Erkenntnisse sollen Binnenmarkt stärken

Im Rahmen der Untersuchung möchte die Kommission Informationen von zahlreichen Interessenträgern aus allen Mitgliedstaaten einholen und Wettbewerbsprobleme herausfinden. Die auf diesem Weg gewonnenen Erkenntnisse sollen dann auch als Grundlage für geplante Rechtsetzungsinitiativen dienen, die den digitalen Binnenmarkt weiter voranbringen sollen. Der Vorschlag soll der Kommission im Laufe der kommenden Woche vorgelegt werden.

Kommentare  

#3 Toshi 2015-03-28 14:41
wir haben leider auch vor ein paar Wochen den Verkauf auf anderen Amazon Plattformen aus genau diesem Grund eingestellt, ist zwar schade, aber das was da von einem verlangt wird, kann der kleine Mittelstand leider nicht stemmen.
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#2 Hans Platz 2015-03-28 14:38
Es sollte auch mal gleiche Gesetzte für das Abmahnen in der EU gelten. Deutsche und Österreicher sind in der EU die Melkkuh für Anwälte und Abmahnvereine und dadurch auch sehr benachteiligt.
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#1 Handel in Europa 2015-03-27 08:47
Gerne würden wir wieder über Amazon auch andere Martkplätze in Europa eröffnen.
Nur hat Amazon verlangt, das Retouren aus diesen Ländern vom Händler zu bezahlen sind.
Das ist finanziell nicht tragbar, daher haben wir Uns von den Markplätz Frankreich verabschiedet.
Wir können keine 20 EUR Rücksendekosten stemmen wenn dem Kunden der Artikel nicht entspricht oder er "irrtümlich "bestellt hat.
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