EU-Kommission untersucht Wettbewerb im europäischen Online-Handel

Veröffentlicht: 23.07.2015 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 23.07.2015

Die Stärkung des grenzüberschreitenden, europäischen Online-Handels gehört derzeit zu den vorrangigen Zielen, die die EU- Kommission verfolgt. Doch noch immer gibt es viele Hindernisse und gezielte Strategien verschiedener Unternehmen, die ein solches Ziel erschweren. Mithilfe einer Sektoruntersuchung des elektronischen Handels sollen entsprechende Hürden ausfindig gemacht und abgebaut werden. Auch Sie können dabei helfen!

 Flagge der EU

(Bildquelle Flagge der EU: Wlad74 via Shutterstock)

Was ist eigentlich eine kartellrechtliche Sektoruntersuchung?

Wenn der Verdacht besteht, dass die Entwicklung des Handels innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten oder auch der Wettbewerb gestört, eingeschränkt oder in irgendeiner Weise verfälscht sind, darf die EU-Kommission eine Untersuchung in einzelnen Zweigen der Wirtschaft (oder auch sektorübergreifend) in die Wege leiten. Die Grundlage dieser Vorgehensweise ist die Kartellrechtsverordnung (Verordnung des Rates 1/2003).

Im Zuge einer solchen Sektoruntersuchung ist die EU-Kommission ermächtigt, Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen zu befragen oder auch Inspektionen durchzuführen. Grundsätzlich sollen solche Befragungen dabei helfen, detaillierte Einblicke in die aktuelle Situation zu erhalten, mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften der EU aufzudecken und so die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Wettbewerbsregeln sicherzustellen. Denn nur, wenn der Wettbewerb fair und frei ist, können alle Händler, Anbieter und Dienstleister gleichermaßen profitieren.

Warum ist die Sektoruntersuchung so wichtig für den Online-Handel?

Die Barrieren, die einen grenzüberschreitenden Handel schwieriger machen, können vielfältig sein: Verschiedene Sprachen, andere Bedürfnisse und Wünsche der Verbraucher oder Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen sind da nur einige Beispiele. Doch wie die EU-Kommission mitteilt, gibt es auch „Hinweise darauf, dass im elektronischen Handel tätige Unternehmen den grenzüberschreitenden elektronischen Handel innerhalb der EU durch private – insbesondere vertragliche – Hindernisse beschränken“.

Solchen aktiven Vorgehensweisen, die den Binnenhandel innerhalb Europas behindern, wolle man mithilfe der Sektorenuntersuchung entgegenwirken, um die Wirtschaft und im Speziellen den Online-Handel somit grundlegend zu stärken.

EU-Kommission hat das Recht, Auskünfte einzufordern

Im Verlauf der Sektoruntersuchung wird die EU-Kommission verschiedene Akteure in der gesamten EU befragen und um Auskunft ersuchen, darunter beispielsweise Hersteller, Groß- oder auch Einzelhändler. Das EU-Kartellrecht gibt der Kommission – wie bereits erwähnt – die Befugnisse, entsprechende Auskünfte, Unterlagen oder Erklärungen einzufordern. Das heißt wiederum, dass Händler, die bereits kontaktiert wurden, zum Ausfüllen des Fragebogens verpflichtet sind.

Bei der Sektoruntersuchung geht es im Großen und Ganzen um allgemeine Angaben zum Unternehmen, Beschränkungen mit Blick auf einen Online Shop, Online-Marktplätze oder Preissuchmaschinen, außerdem um Beschränkungen durch Hersteller, den internationalen Handel, die Preisgestaltung, Geo-Blocking, Details zum Versand oder auch die Zahlungsarten.

Auch Sie können helfen, die EU-Kommission bei der Sektoruntersuchung zu unterstützen und auf diesem Wege die Hindernisse innerhalb des europäischen Binnenmarkts abzubauen. Unterstützen Sie den Online-Handel und nehmen auch Sie an der Umfrage der EU-Kommission teil. Um einen Fragebogen zu erhalten, muss dieser per E-Mail von der EU-Kommission angefordert werden. Nähere Informationen finden Sie auf der englischen Website.

 

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