3D-Druck bei Ebay: Produktpiraterie verärgert die Community

Veröffentlicht: 25.02.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 25.02.2016

Ein Ebay-Händler soll alle 3D-Datenvorlagen der Online-Community Thingiverse nutzen und die Drucke auf Ebay vertreiben. Das Problem: Nicht alle Datenvorlagen sind zur freien Verfügung freigegeben. Die Produktpiraterie verärgert die Community und sorgt für eine Grundsatzdiskussion.

3D-Drucker bei der Arbeit

Bildquelle: Stefano Tinti / Shutterstock.com

Der US-amerikanische Ebay-Händler mit dem Namen just3Dprint verärgert derzeit die 3D-Druck-Community. Der Händler soll massenhaft Datenvorlagen der Online-Community Thingiverse nutzen, um 3D-Drucke herzustellen und diese zu verkaufen. Dabei sind längst nicht alle Datenvorlagen zur freien Verfügung freigegeben. Aufgefallen war die Produktpiraterie durch durch Thingiverse-Nutzerin Louise Driggers, die in der Community unter dem Namen „loubie“ unterwegs ist.

Sie hatte laut Heise Online ein 3D-Drachenmodell erstellt und erfahren, dass just3Dprint einen Druck nach dieser Vorlage auf dem Online-Marktplatz Ebay verkaufte. Für die Drachenfigur hatte Louise Driggers aber nicht die notwendige Lizenz für die kommerzielle Nutzung gegeben. Mittlerweile soll der Händler die fragliche Figur wieder aus seinem Angebot genommen haben.

Händler betrachten Thingiverse-Vorlagen als Public Domain

Doch das Problem reicht viel weiter: Unter den über 2.000 Artikeln im Angebot von just3Dprint sollen sich „noch eine Menge weiterer 3D-Drucke“ befinden, die nach Datenvorlagen von Thingiverse gedruckt wurden. Die Community ist in Aufruhr, inzwischen ist eine heftige Diskussion um die Frage nach der kommerziellen Nutzung von 3D-Datenvorlagen entbrannt. Ein anderer Ebay-Händler, der ebenfalls 3D-Drucke vertreibt, vertritt die Meinung, dass alle Vorlagen von Thingiverse frei zugänglich und Teil der Public Domain seien, da die Community Teil des 3D-Drucker-Herstellers MakerBot sei und damit per se kommerziell genutzt werde. Zudem seien nur Werke mit einer gewissen Schöpfungshöhe schützenswert und diese sei bei 3D-Druckvorlagen nicht gegeben.

Dem widerspricht der Blogger Michael Weinberg, der früher bei der Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge tätig war und nun Rechtsberater beim 3D-Drucksdienstleister Shapeways ist. Louise Driggers hat unterdessen ihrem Unmut selbst Ausdruck verliehen – in Form einer 3D-Vorlage eines traurigen Smileys. Übrigens mit der „Creative Commons – Attribution“-Lizenz, also auch für die kommerzielle Nutzung.

Makerbot hat sich inzwischen auch in die Diskussion eingeschaltet. Das Unternehmen betont, dass man das Verhalten des Händlers als „direkten Angriff auf das Ziel von Thingiverse und das Creative Commons Framework“ sehe. Makerbot erklärte zudem, die Rechte der Nutzer schützen zu wollen – und dazu gehöre auch das Recht, die Lizenzen für die Kreationen zu vergeben. Diese Lizenzen sollen nach Ansicht des Unternehmens gewahrt bleiben. Nun will sich auch Makerbot rechtlich mit dem betreffenden Ebay-Händler auseinandersetzen.

Kommentare  

#1 tom 2016-02-25 11:35
Tja so ist das mit den Nutzungsrechten in der digitalen Welt. Aber mal ehrlich warum soll es ihr besser gehen als mir als Musiker? Sobald es eine Veröffentlichun g gibt auch wenn diese erst mal nicht digital im Netz verfügbar ist dauert es nicht lange und es gibt die Musik als free download. Manchmal sogar kostenpflichtig aber nicht von mir autorisiert. Ist genau das selbe aber da werden sich nur die wenigsten darüber aufregen. Machen ja viele oder ist die ganze Musik auf euren Handys, I Pods oder Rechnern immer gekauft?
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