EU-Kommission: Googles „AdSense for Search“ rückt in den Fokus

Veröffentlicht: 14.07.2016 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 14.07.2016

Mit Google „AdSense for Search“ ermöglicht der Online-Riese es anderen Webseiten, Google Suchmasken einzubinden. Wie die EU-Kartellwächter jetzt erklären, soll Google jedoch die Möglichkeiten dieser Anbieter, auch Suchmaschinenwerbung von Googles Rivalen anzuzeigen, einschränken. Damit wirft die EU Google erstmals auch unfairen Wettbewerb in seinem Kerngeschäft vor.

Google Startseite

nito / Shutterstock.com

Google steht schon lange unter der Beobachtung der EU. Das Kartellverfahren gegen den Online-Riesen geht aber nun in eine weitere Runde und diese könnte für Google zu einem ernsten Problem führen. Denn erstmals steht auch das Kerngeschäft im Rampenlicht.

In dem neusten Fall, so schreibt wuv.de, geht es um den Teildienst „AdSense for Search“, bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können. Nach Angaben der Kartellwächter soll Google die Möglichkeiten dieser Anbieter einschränken, auch Suchmaschinenwerbung von Googles Konkurrenz anzuzeigen.

Google weist die Vorwürfe zurück

„Wir glauben, dass das Vorgehen von Google den Verbrauchern geschadet hat, weil sie die Suchergebnisse angezeigt bekommen, die Google ihnen zeigen will und nicht unbedingt diejenigen, die relevanter sind“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dazu in Brüssel. Wie oft dies der Fall sei? „Sehr, sehr, sehr oft“, so die Kommission. So stört sich die EU unter anderem daran, dass bei den Suchmasken auf anderen Websites Kunden Google eine Mindestanzahl von Suchmaschinenanzeigen abnehmen und dafür den am besten sichtbaren Platz reservieren müssten. Weiterhin soll angeblich konkurrierende Suchmaschinenwerbung weder über oder neben Googles Suchmaschinen-Anzeigen platziert werden.

Googles weist die Vorwürfe der EU-Kommission zurück. „Wir glauben, dass unsere Innovationen und Produkt-Verbesserungen die Auswahl für europäische Verbraucher vergrößert und den Wettbewerb vorangebracht haben,“ hieß in einer ersten Reaktion von Google. Man wolle die Vorwürfe aber prüfen. Dafür hat Google zehn Wochen Zeit.

Dritter Vorwurf für unfairen Wettbewerb

Damit sieht sich Google mittlerweile mit drei Vorwürfen konfrontiert. Die anderen beiden betreffen das Shopping-Angebot und Googles Betriebssystem Android. Die Shopping-Suche war das erste Verfahren, in dem die EI-Kommission konkrete Vorwürfe formulierte. Seit April läuft zudem das Verfahren rund um Android. Dabei wird Google vorgeworfen, mit der Geschäftspolitik den Wettbewerb im Smartphone-Markt zu behindern. So wird dabei unter anderem kritisiert, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten des Konzerns zwingend auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssten.

 

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