Cross Border Commerce: Amazon startet Umsatzsteuer-Service

Veröffentlicht: 11.04.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 11.04.2017

Amazon will seinen Händlern den internationalen Handel so einfach wie möglich gestalten und hat dafür den Umsatzsteuer-Service ins Leben gerufen. Händler sollen so schnell und einfach die Umsatzsteuererklärung für die jeweiligen Exportländer einreichen können. Noch befindet sich der Service aber im Test und ist nur auf Einladung verfügbar.

Buntes Wort Tax und Uhr
© Anson0618 – shutterstock.com

Das Thema Umsatzsteuer ist für jeden Online-Händler relevant. Bei der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer handelt es sich um eine Verbrauchssteuer, die auf geschäftliche Transaktionen, Importe und den Warenverkehr zwischen EU-Ländern erhoben wird. Entsprechend müssen Händler, die international verkaufen, auch in den jeweiligen Ländern die Umsatzsteuer abführen.

Umsatzsteuer-Service: 400 Euro pro Land pro Jahr

Amazon, das den internationalen Handel fördert und Händlern durch die unterschiedlichen Länder-Seiten internationale Absatzmöglichkeiten bietet, will nun auch bei den jeweils anfallenden Umsatzsteuererklärungen helfen und hat dafür den Umsatzsteuer-Service ins Leben gerufen. Dieser befindet sich aktuell noch in der Testphase und ist nur auf Einladung verfügbar. Die Kosten für den Service belaufen sich auf 400 Euro pro Jahr pro Land. Für weitere 100 Euro jährlich können zudem Transaktionen, die außerhalb von Amazon geschehen sind, mit hinzugenommen werden. In den 400 Euro ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kostenfrei enthalten.

Amazon verspricht beim Umsatzsteuer-Service vor allem Einfachheit und Schnelligkeit, da die Umsatzsteuererklärung direkt im Seller Central abgegeben werden kann. Wichtig: Amazon und dessen Partner, der weltweit tätige Steuer-Lösungsanbieter Avalara, bieten den Service für Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und die Tschechische Republik an. Die Umsatzsteuer-Services bei Amazon unterstützen keine Umsatzsteuererklärungen in dem Land, in dem das Unternehmen eingetragen ist. 

Auch die Anmeldung soll, so weit eine Einladung vorliegt, ebenfalls sehr einfach gehen. Im ersten Schritt werden die jeweiligen Länder, für die eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden muss, ausgewählt. Danach muss die bereits mit Daten gefüllte Produktsteuer-Datei, die Amazon zur Verfügung stellt, mit den Produktinformationen aktualisiert werden. Die fertig ausgefüllte Datei wird dann einfach ins Seller Central hochgeladen. Wenn die Schritte abgeschlossen sind, kann mit der monatlichen Umsatzsteuererklärung begonnen werden.

Amazon Umsatzsteuer-Service
Amazon Umsatzsteuer-Service, Screenshot Website © Amazon

Wer ist umsatzsteuerpflichtig?

Wer muss sich aber wann umsatzsteuerpflichtig registrieren? Falls Händler Waren in die EU für den Weiterverkauf importieren, muss die Einfuhrumsatzsteuer (und möglicherweise Einfuhrzoll) an die Steuerbehörden des Landes abgeführt werden, in das die Waren eingeführt werden. Weiterhin sollten Händler beachten, dass sie sich umsatzsteuerlich registrieren müssen, wenn sie Waren in einem EU-Land lagern.

Natürlich müssen Händler auch Umsatzsteuer abführen, wenn sie von einem EU-Land in ein anderes verkaufen. Die Steuersätze sind von Land zu Land verschieden. Wenn außerdem die eigenen Waren aus einem Land der EU in ein anderes EU-Land transferiert oder wenn "Versand durch Amazon" die Waren aus einem Logistikzentrum in ein anderes Land überführt, wo die Produkte gelagert werden, kann dieser Transfer ebenfalls als umsatzsteuerpflichtige Transaktion behandelt werden.

 

Kommentare  

#1 Roger Gothmann 2017-04-30 12:06
Amazon hat kürzlich auch den sogenannten Umsatzsteuerber echnungs-Servic e gelauncht. Wie haben in einem Blog-Post kurz erklärt, was diese Technologie kann und haben die Vor- und Nachteile diskutiert:

blog.taxdoo.com/.../

Beste Grüße
Roger
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